Nachdem bereits seit Mitternacht Lockerungen bei der Ausreise nach Deutschland und in die Schweiz gelten, werden in der Nacht auf Sonntag nun auch die bisher geschlossenen Grenzübergänge zu Liechtenstein, Tschechien, der Slowakei und Ungarn geöffnet. Kontrollen werden nur mehr stichprobenartig durchgeführt. Eine Ausnahme bildet Ungarn, wo zwar die Gesundheitschecks eingeschränkt werden, die Grenzkontrollen der Polizei aufgrund der Migrationslage aber bestehen bleiben. Zunächst unverändert bleibt die Situation an den Grenzen zu Slowenien bzw. Italien.
„Synchron zu Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz werden nun auch die Grenzkontrollen der Gesundheitsbehörden und der Polizei zu Tschechien, Slowakei und Ungarn gelockert“, teilte das Innenministerium am Samstag in einer Aussendung mit. Das bedeute, dass „die Kontrollen der Gesundheitsbehörden gemeinsam mit der Polizei reduziert bzw. nur mehr stichprobenartig durchgeführt“ würden und auch nicht mehr jeder Fahrzeuglenker kontrolliert werde.
Ab 15. Juni Grenzen auch zu diesen Ländern offen?
Damit werden der freie Personen- und Warenverkehr erleichtert und die Situation insbesondere für Pendler und Menschen im grenznahen Raum verbessert. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) seien dazu in laufender Abstimmung mit den Nachbarländern, hieß es in der Mitteilung weiter. Sofern „die epidemiologische Entwicklung das zulässt“, könnten diese Grenzen wie jene zu Deutschland und der Schweiz am 15. Juni „als zweiter Schritt vollständig geöffnet werden“.
„Unser Ziel ist so viel Freiheit wie möglich und so wenig Einschränkung wie nötig. Diese Erleichterungen schaffen ein Stück mehr Normalität für die Menschen im grenznahen Raum und erleichtern Pendlerinnen und Pendlern einen reibungsloseren Alltag“, so Nehammer, Schallenberg und Edtstadler laut der Aussendung.
Einreise aus diesen Gründen nun erlaubt
Bereits seit Mitternacht dürfen Reisende nach oder von Deutschland und der Schweiz neben Ehe- und eingetragenen Partnern auch Lebensgefährten und Verwandte besuchen. Wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern gelten als triftige Gründe, um einreisen zu können. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Erlaubt ist auch die Einreise zur Versorgung von Tieren, für ein Studium oder eine Berufsausbildung, ebenso wenn jemand nach seiner Eigentums- oder Mietwohnung schauen will.
Kurz: „Noch keine Perspektive“ für Italien
Damit bleiben zunächst nur noch die Grenzen zu Italien und Slowenien zu. Geht es nach Italien, sollen ab dem 3. Juni EU-Bürger frei einreisen können, ohne sich einer zweiwöchigen Anti-Covid-19-Quarantäne unterziehen zu müssen. Damit will das Land wieder zum Neustart des Tourismus aus dem Ausland beitragen. Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte am Freitag bei der Landeshauptleutekonferen in Linz allerdings gesagt, man sehe „noch keine Perspektive“ für das vom Coronavirus schwer getroffene Italien.
Mit Slowenien „im Gespräch“
Slowenien hatte die Corona-Beschränkungen an seinen Grenzen bereits am Freitag aufgehoben und ermöglicht damit auch Österreichern die freie Einreise. Österreich selbst hält bei seinen südlichen Nachbarländern aber noch bis mindestens Ende Mai an den aktuellen Regelungen fest. Kurz meinte dazu am Freitag in Linz, man sei bezüglich Grenzöffnungen auch mit Slowenien „im Gespräch“.
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