Richtungsstreit
Landeschef ausgeschlossen: Rebellion in der AfD
Der Rauswurf des Brandenburger Landeschefs Andreas Kalbitz hat in der rechtspopulistischen deutschen AfD für große Aufregung gesorgt. Ein offener Machtkampf zwischen dem rechtsnationalen Parteiflügel und den Unterstützern des Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen bahnt sich an.
Vor allem in den östlichen Landesverbänden erklärten sich am Samstag viele Anhänger des rechtsnationalen Parteiflügels mit Kalbitz solidarisch. Der Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke reagierte auf den Rauswurf seines langjährigen Mitstreiters mit einer klaren Kampfansage auf Facebook: „Die Spaltung und Zerstörung unserer Partei werde ich nicht zulassen - und ich weiß, dass unsere Mitglieder und unsere Wähler das genauso sehen wie ich.“
Rechtsnationales Lager sieht „Verrat an der Partei“
Der Landes- und Fraktionschef der rechtspopulistischen deutschen AfD im Bundesland Thüringen sagte, Meuthen und Parteivize Beatrix von Storch wollten eine „andere Partei“. Wer sich wie sie in einem parteiinternen Konflikt auf Argumente von „Parteigegnern“ berufe, der begehe „Verrat an der Partei“. Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl veröffentlichte unter der Überschrift „Wir sind Spalter!“ eine Fotomontage mit den Köpfen der acht Mitglieder des Bundesvorstandes, die am Freitag nicht gegen die Annullierung der Mitgliedschaft von Kalbitz gestimmt hatten.
Der Bundesvorstand der AfD hatte am Freitag die Mitgliedschaft des bisherigen Vorstandsmitglieds und Brandenburger Landesvorsitzenden Kalbitz für nichtig erklärt. Hintergrund sind frühere Kontakte im rechtsextremen Milieu. In dem Beschluss hieß es, die Mitgliedschaft sei mit sofortiger Wirkung aufgehoben, „wegen des Verschweigens der Mitgliedschaft in der ,Heimattreuen Deutschen Jugend‘“ (HDJ) und „wegen der Nichtangabe seiner Mitgliedschaft“ bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994. Kalbitz will sich gegen die Entscheidung juristisch zur Wehr setzen.
Beweisstück für Ausschluss ist verschollen
Für diese Bestrebungen durchaus nützlich könnte sich erweisen, dass der Aufnahmeantrag, der den Rauswurf begründen sollte, offenbar nicht mehr auffindbar ist. Wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtet, stützen sich die Angaben aus dem Jahr 2013 lediglich auf zwei Zeugen. Meuthen sagte der „FAS“, es gebe mindestens zwei Zeugen, die sich genau an die Prüfung des Inhalts des Aufnahmeformulars erinnern könnten. Daher gehe er „natürlich“ davon aus, dass der Rauswurf Bestand habe. Sonst hätte der Vorstand „das sicher nicht gemacht“.
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