Genau ein Jahr nach Erscheinen des Ibiza-Videos hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gesetzliche Folgen der Affäre eingeleitet. Gemäß ihren bei einer Pressekonferenz am Sonntag vorgestellten Plänen wird Korruption auch dann strafbar, wenn von einem Politiker die entsprechenden Zusagen gemacht werden, obwohl er die Funktion für deren Umsetzung noch gar nicht innehat.
Hintergrund ist eben die Ibiza-Affäre, bei der der damalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache einer vermeintlichen Oligarchennichte allerlei Gefälligkeiten zugesichert hat. Da der Chef der Freiheitlichen damals aber noch keine Regierungsverantwortung hatte, konnte er für entsprechende Zusagen nicht belangt werden. Insofern wäre es laut Zadic „leider“ möglich, dass sich das auf Ibiza Geschehene wiederholt: „Das kratzt an unserem Gerechtigkeitssinn und an unserem Glauben an die Demokratie.“
Video: Ibiza - ein Jahr danach
„Strafbarkeitslücke wird geschlossen“
Daher plant die Ministerin nun eben eine strafgesetzliche Änderung, wonach eine Person bereits dann in Verantwortung steht, wenn sie sich um ein politisches Amt bemüht. Konkret umfasst wäre das Zuschieben von Geschäften in Gegenleistung für parteipolitische Gefälligkeiten. Damit werde diese Strafbarkeitslücke geschlossen, glaubt Zadic. Die entsprechende Gesetzesänderung soll demnächst in Begutachtung gehen und nach dem Sommer beschlossen werden.
Auch Passus gegen Mandatskauf enthalten
Ebenfalls in dem Paket enthalten ist ein Passus gegen Mandatskauf. Auch hier gab es ja Vorwürfe gegen die Freiheitlichen, wonach sich Oligarchen auf der Wahlliste der FPÖ einen Platz für einen Mittelsmann gesichert hätten. Ob diese Vorwürfe zutreffen, habe nicht ermittelt werden können, da das gegenwärtig gar nicht strafbar wäre, berichtete Zadic, ohne hier die Beteiligten zu nennen. Künftig soll Mandatskauf sowohl für die Auftraggeber, die angehenden Mandatare und auch für die Vorteile annehmende Partei strafrechtlich untersagt werden.
Der dritte Teil des Anti-Korruptionspakets betrifft einen Korruptionsbericht, der in den im Herbst erscheinenden Sicherheitsbericht mit eigener Statistik inkludiert werden soll. Zadic erhofft sich, aus der besseren Datenlage dann noch bessere Entscheidungen zur Korruptionsbekämpfung treffen zu können.
NEOS: Plan „gut“, Vorschläge „gehen aber nicht weit genug"
Die NEOS bezeichneten die angekündigten Maßnahmen als „gut“ - „damit werden auch drei NEOS-Anträge erfüllt“ -, die Vorschläge gingen aber „nicht weit genug“, wie der Justizsprecher der Partei, Johannes Magreiter, in einer Aussendung Sonntagmittag mitteilte. Ohne Änderung bei der Parteienfinanzierung seien die Maßnahmen „Augenauswischerei“, so Margreiter weiter. „Eine verdeckte Parteienfinanzierung ist auch ein Jahr nach Ibiza nach wie vor möglich. Hier hat sich bis heute nichts geändert.“ Man müsse diese „dunklen Kanäle trockenlegen“.
Um eine unabhängige Aufarbeitung von Korruptionsfällen zu gewährleisten, müsse es zudem Änderungen bei der Weisungskette in der Justiz geben, so die NEOS. Die pinke Fraktionsführerin im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Stephanie Krisper, konkretisierte: Zu hinterfragen sei die Unabhängigkeit von Korruptionsermittlungen auch, „solange jemand wie Christian Pilnacek als Sektionschef Herr über alle brisanten Strafverfahren ist“.
Zadic hielt sich beim Thema Pilnacek bedeckt
Ein jüngst aufgetauchter E-Mail-Verkehr zwischen Pilnacek, dem Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium, und dem Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, bei dem es um „eine nachhaltige Lösung“ des „Problems“ Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaf ging, hatte erst am Samstag zu lautstarken Forderungen nach personellen Konsequenzen an der Spitze der Justiz geführt. Was diese Debatte angeht, hielt Zadic sich am Sonntag bedeckt: Sie werde die entsprechende Entscheidung am 31. Mai treffen, sagte die Ressortchefin. Zu einem ordentlichen Miteinander gehöre, dass sie ihren Mitarbeitern nicht etwas öffentlich ausrichte.
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