Reisewarnungen & Co.

Europas Grenzen: Beschränkungen im Überblick

Ausland
19.05.2020 09:56

Im Zuge der Corona-Krise haben die gesamte Schengen-Zone wie auch die einzelnen europäischen Länder Einreisebeschränkungen verhängt. Nun gibt es in den meisten europäischen Ländern zahlreiche Lockerungen. Ein freies Reisen ist aber weiterhin noch nicht möglich. Die Außengrenze der Europäischen Union ist weiterhin geschlossen. In vielen Ländern müssen Einreisende weiterhin in zweiwöchige Quarantäne.

Die schrittweise Rückkehr zur Normalität ist nicht zuletzt an den Grenzöffnungen zahlreicher EU-Staaten zu beobachten. Die derzeitigen Regelungen gleichen einem Fleckerlteppich. Manche Staaten, vor allem in Osteuropa, erlauben nicht-heimischen Staatsbürgern (bzw. Personen, die keine ständige Aufenthaltsgenehmigung in dem jeweiligen Land haben) die Einreise generell nicht. Österreich, Tschechien, die Slowakei und Ungarn planen eine abgestimmte gemeinsame Grenzöffnung Mitte Juni.

(Bild: APA-Grafik)

Für viele Länder gilt außerdem nach wie vor eine Reisewarnung des Außenministeriums (in der Liste unten mit einem X gekennzeichnet): Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal, Russland, San Marino, Schweden, Spanien, Türkei, Ukraine, Vatikan, Weißrussland. Die Schweiz ist nicht mehr darunter, dafür ist vergangene Woche Weißrussland dazugekommen.

(Bild: APA/dpa/Angelika Warmuth)

Im Folgenden eine Auswahl der Einreisebestimmungen in einigen europäischen Ländern:

  • Deutschland hat seit Samstag die Kontrollen an seinen Grenzen gelockert. Nicht nur zu Österreich, sondern auch an den Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz gibt es statt systematischer Kontrollen nur noch Stichprobenkontrollen. Dennoch ist eine Einreise nach wie vor nur begründet erlaubt. Mittlerweile gelten als zulässige Gründe aber auch Besuche bei Verwandten und Lebensgefährten, die Teilnahme an wichtigen familiären Anlässen sowie die Versorgung von Tieren. Die Quarantänepflicht entfällt auch für Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt. Eine vollständige Öffnung der Grenzen ist ab 15. Juni geplant.
(Bild: APA/dpa/Sven Hoppe)
  • Die Einreise nach Frankreich (X) ist nur aus triftigem Grund möglich, die Einreisenden müssen ein Formular über ihren Einreisezweck mit sich führen. Auch innerhalb des Landes gibt es nach wie vor Bewegungseinschränkungen. Die Regierung hat je nach Fallzahlen die Departements in drei Kategorien - rot, orange, grün - eingeteilt. Die Einreise-Restriktionen bleiben bis mindestens 15. Juni aufrecht. Manche Strände haben wieder geöffnet, viele Parks hingegen sind noch geschlossen.

  • In Griechenland müssen Einreisende aus dem Ausland in 14-tägige Quarantäne. Eine Verletzung der Quarantäne wird mit einer Geldstrafe von 5000 Euro geahndet. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 21. Mai. Für Besucher der Badeanstalten gelten strenge Vorschriften.
Fluggäste auf dem Airport London-Heathrow (Bild: AFP)
Fluggäste auf dem Airport London-Heathrow
  • In Großbritannien (X) wurden bisher als einzigem europäischen Land neben Weißrussland keine Grenzschließungen oder Quarantänebestimmungen für Einreisende eingeführt. Allerdings überlegt die Regierung die Einführung einer 14-tägigen Quarantäne, wie sie in fast allen anderen Ländern Europas üblich ist.
(Bild: AFP)
  • Italien, San Marino und Vatikan (X): Die Einreise nach Italien, das eines der am schwersten von der Pandemie betroffenen Länder war, ist nur aus „triftigem Grund“ möglich. Es gibt auch nach wie vor keinen direkten grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Österreich und Italien. Die italienische Regierung hat angekündigt, ab 3. Juni die Grenzen für EU-Bürger zu öffnen. Dann soll auch die bisherige Quarantänepflicht für Einreisende wegfallen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Reisen innerhalb Italiens wieder unbeschränkt möglich sein. Am Montag feierte das Land den Neustart von Kleinhandel, Gastronomie und Tourismus nach einem mehr als zweimonatigen Corona-Lockdown.
Am Campo di Fiori in Rom sind die Straßen bereits belebt. (Bild: AFP)
Am Campo di Fiori in Rom sind die Straßen bereits belebt.
  • Irland: Alle Einreisenden müssen sich bis auf Weiteres unmittelbar nach Ankunft in eine 14-tägige Selbstisolierung begeben. Diesbezüglich muss zum Zweck der Kontrolle bei der Einreise ein Formular ausgefüllt werden.
  • Kroatien: Bereits seit einer Woche sind die kroatischen Grenzen für EU-Bürger offen, wenn sie geschäftliche Gründe angeben oder unaufschiebbare persönliche Gründe haben, um nach Kroatien zu reisen. De facto dürfen auch Touristen einreisen, weil die Buchung einer Ferienunterkunft für Kroatien zur Kategorie „wirtschaftliches Interesse“ zählt. Voraussetzung für die Einreise von Urlaubern ist also eine Reservierung. Die Reisewarnung der Bundesregierung aber bleibt aufrecht.
  • Montenegro: Der kleine Adriastaat wird nach gut zwei Monaten am Mittwoch seine zwei Flughäfen in Podgorica und Tivat erneut öffnen, vorerst aber nur für Privat- und Geschäftsflüge. Darauf sollen auch die Linienflüge folgen.
Die kroatischen Grenzen (hier in Bregana) sind wieder offen. (Bild: APA/AFP/DENIS LOVROVIC)
Die kroatischen Grenzen (hier in Bregana) sind wieder offen.
  • Rumänien: Als Herkunftsland zahlreicher 24-Stunden-Pflegerinnen, die regelmäßig nach Österreich pendeln, war Rumänien in jüngster Zeit ein häufiges Thema in den heimischen Medien. Einreisende aus Österreich und elf anderen Ländern der Welt, die als „rote Zone“ gelten, müssen für 14 Tage in eine Quarantäneeinrichtung; Einreisende aus anderen Ländern dürfen die Quarantäne zu Hause absolvieren. In Rumänien gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger.
  • Russland (X): Das Land hat die Einreise von Ausländern generell ausgesetzt. Diese Maßnahme wurde mit Anfang Mai erneut auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch die Landgrenzen wurden geschlossen, der internationale Flugverkehr praktisch eingestellt. In Russland ankommende Personen müssen sich für 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
(Bild: APA/BARBARA GINDL)
  • Serbien: Ausländische Staatsbürger benötigen für die Einreise eine Genehmigung der serbischen Regierung. Außerdem müssen sie einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen.
  • Slowenien: Nachdem Slowenien am Freitag überraschend seine Coronavirus-Restriktionen bei der Einreise aufgehoben hat, ist unser südliches Nachbarland ebenso überraschend wieder zurückgerudert und hat am Sonntagabend neuerlich Einreisebeschränkungen eingeführt. Österreicher können nun ohne triftigen Grund nicht mehr nach Slowenien einreisen. Das Außenministerium rät, nicht unbedingt notwendige Reisen zu verschieben bzw. von bestehenden Rückreisemöglichkeiten Gebrauch zu machen. Kroatien ist das erste Land, deren Bürger ohne verpflichtende Heimquarantäne nach Slowenien einreisen dürfen.
  • In Spanien (X) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger. Für alle Einreisende gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Maßnahmen gelten vorerst bis 15. Juni. Auch das Reisen innerhalb Spaniens ist nach wie vor beschränkt. Auch Spanier dürfen bisher nicht in andere Regionen fahren. Die spanische Regierung plant frühestens Ende Juni eine weitgehende Grenzöffnung.
  • In Tschechien gelten strikte Einreisebeschränkungen. Bisher muss man bei der Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test vorzeigen. Die Einreisebeschränkungen sollen aber laut Regierungsankündigung ab 8. Juni gelockert werden. Dann sollen Einreisende aus jenen Ländern, die aus epidemiologischer Sicht als Nicht-Risiko-Staaten eingestuft werden - darunter würde derzeit Österreich fallen -, keine PCR-Tests mehr benötigen.
Der Verkehr an den tschechischen Grenzen unterliegt weiterhin sehr strengen Kontrollen. Durch die Lockerungen der Nachbarstaaten steigt aber der Druck auf die Regierung in Prag. (Bild: AP)
Der Verkehr an den tschechischen Grenzen unterliegt weiterhin sehr strengen Kontrollen. Durch die Lockerungen der Nachbarstaaten steigt aber der Druck auf die Regierung in Prag.
  • Türkei (X): Die Türkei hat ein Einreiseverbot für österreichische Staatsbürger verhängt, ausgenommen sind österreichische-türkische Doppelstaatsbürger. Diese müssen aber für 14 Tage in Quarantäne. Auch im Inland gibt es weiterhin Reisebeschränkungen für 15 der 31 Städte und Provinzen. Ende Mai will das Land den inländischen Reiseverkehr wieder aufnehmen.
  • Ungarn: Die Einreise ist nur ungarischen Staatsbürgern und EWR-Bürgern mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung gestattet. Für alle Personen, die einreisen, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, für Pendler und Transitverkehr gelten Ausnahmebestimmungen. Ministerpräsident Viktor Orban rechnet damit, dass die Regierung ihre Notstandsbefugnis mit Ende Mai ans Parlament zurückgibt.
  • Weißrussland (X): Wer aus Österreich einreist, muss eine verpflichtende 14-tägige Selbstisolation einhalten, die behördlich kontrolliert wird. Seit 15. Mai ist es möglich, durch einen aktuellen negativen Covid-Test diese Quarantäne abzukürzen.
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