Einstimmig entschieden

Freispruch für Vater in Prozess um totes Baby

Kärnten
19.05.2020 19:03

Ein 27 Jahre alter Kärntner Familienvater ist am Dienstagabend vom Vorwurf des Mordes an seiner sechs Wochen alten Tochter freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, sein Kind derart geschüttelt zu haben, dass es Hämatome und Gehirnblutungen erlitten habe. Ein Gutachten belastete den Mann schwer, nach zweitägiger Verhandlung erfolgte am Landesgericht Klagenfurt der Freispruch.

Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Mann vor, seine sechs Wochen alte Tochter im Sommer 2018 zu Tode geschüttelt zu haben. Sein Verteidiger Alexander Todor-Kostic legte ein Privatgutachten vor, das seinen Mandanten entlastete, der Senat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz ließ das Gutachten aber nicht zu. Eine Reihe von Zeugen wurde gehört, viele beschrieben den Angeklagten als liebevollen Familienvater, der sich um seine Kinder kümmere. Mitarbeiter des Klinikums Klagenfurt, wohin das Baby eingeliefert worden war, nachdem der Vater selbst die Rettung alarmiert hatte, sagten aus, keine Verletzungen am Säugling festgestellt zu haben.

Mysteriöse blaue Flecken bei Zwillingsschwester
Eine Sozialarbeiterin sagte, sie habe bei der Zwillingsschwester des toten Mädchens immer wieder blaue Flecken festgestellt, die plötzlich und aus unerklärlichen Gründen auftauchten und dann wieder verschwanden. Sie habe auch überprüft, ob diese durch Einwirkung von außen entstehen konnten und festgestellt, dass dies nicht der Fall war. Über solche Phänomene berichtete auch die Mutter der Zwillinge. Nicht nur die beiden Mädchen, auch der ältere Sohn habe bis zur Vollendung seines ersten Lebensjahres ohne ersichtlichen Grund Hämatome bekommen.

Die Zwillingsschwester des gestorbenen Säuglings war eine Woche vor dem Vorfall wegen Atemstillstands mit dem Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen und gerettet worden.

(Bild: APA/Barbara Gindl (Symbolbild))

Am Dienstagvormittag präsentierte im Prozess gegen den Kärntner die Gerichtsmedizinerin ihr Gutachten, aufgrund dessen Anklage wegen Mordes erhoben worden war. Die Gehirnblutungen des Babys seien auf ein dramatisches Geschehen und nicht auf ein natürliches Ereignis zurückzuführen, erklärte sie. Die Gerichtsmedizinerin, die das Baby obduziert hatte, kam zu einem anderen Schluss. Die Verletzungen stammen demnach von einer direkten stumpfen Gewalteinwirkung, allenfalls in Kombination mit einem Schütteln. Reanimationsmaßnahmen als Ursache für die Verletzungen kommen ihrer Ansicht nach nicht infrage. Auch schloss sie aus, dass die vorgefundenen Hirnblutungen ausschließlich auf Sauerstoffmangel zurückzuführen seien.

Ein Sachverständiger sagte, die Blutungen im Gehirn seien massiv gewesen, so etwas sehe man nur nach schweren Traumata. Es könne durch Sauerstoffmangel auch zu Blutungen kommen, doch diese würden ganz anders aussehen. Dass keine äußeren Verletzungen zu sehen waren, erlebe man bei kleinen Kindern häufig.

„Ich kann nach Hause“
Die Staatsanwältin blieb in ihrem Plädoyer beim Vorwurf des Mordes, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Geschworenen kamen einstimmig zu dem Schluss, dass der Familienvater freizusprechen sei. Die Laienrichter entschieden auch in den Eventualfragen auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge oder vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge, auf Misshandlung und grobe Fahrlässigkeit einstimmig mit Nein.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Nach der Urteilsverkündung spielten sich im Gerichtssaal emotionale Szenen ab. Der Angeklagte weinte laut und rief immer wieder: „Ich kann nach Hause!“ Seine Lebensgefährtin, Verwandte und Freunde im Publikum brachen ebenfalls in Tränen aus.

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