„Rechtslage eindeutig“

Klage gegen Ryanair und Lufthansa eingereicht

Reisen & Urlaub
20.05.2020 10:52

Weil die große Mehrheit der Fluggesellschaften ihren Kunden die Ticketpreise für ausgefallene Flüge infolge der Corona-Krise nicht erstattet, geht ein Fluggastrechteportal jetzt den nächsten Schritt und zieht insbesondere gegen Ryanair und Lufthansa vor Gericht, um das Recht der Passagiere durchzusetzen.

Flightright hat in den vergangenen Wochen rund 20.000 Fälle von Fluggästen erhalten, denen eine Erstattung der Ticketkosten zusteht. Zusammengenommen entspricht das einer Gesamterstattungssumme von über 20 Millionen Euro. Während die ersten Airlines eine Wiederaufnahme ihres Flugbetriebes verkünden, ignorieren sie gleichzeitig die Ansprüche der eigenen Kunden.

(Bild: ©Rawpixel.com - stock.adobe.com (Symbolbild))

Rechtswidriges Verhalten der Airlines
Kaum eine Fluggesellschaft verhält sich derzeit gesetzestreu und zahlt den Fluggästen den Ticketpreis zurück. Tatsächlich werden Kunden hingehalten, verunsichert und sogar über ihre Rechte getäuscht. Ryanair stellt Kunden Erstattungen zunächst in Aussicht, erklärt aber gleichzeitig, dass Geldzahlungen wegen angeblicher „Zahlungssicherheitsbeschränkungen“ erst nach dem Ende der Corona-Krise geleistet würden. Ryanair versucht, Kunden den Gutschein als eine Art schnelle Option schmackhaft zu machen, indem Fluggästen verschwiegen wird, dass nach EU-Recht eine Geldzahlung binnen einer Wochenfrist und eben nicht nach Ende der Krise geschuldet ist.

Unübersichtliche Rechtslage wird ausgenutzt
Lufthansa beruft sich gegenüber Passagieren in E-Mails auf die seit Wochen überholte Rechtsauffassung der Bundesregierung, die Anfang April bei der EU dafür plädiert hatte, Erstattungen ausschließlich in Gutscheinform zu legitimieren und argumentiert hatte, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung so zu deuten sei, dass Ticketerstattungen bei pandemiebedingten Flugausfällen auch ohne Zustimmung des Fluggastes durch einen Gutschein geleistet werden können.

„Hier nutzt die Lufthansa die für den Laien unübersichtliche Rechtslage ganz bewusst aus. Die EU hat der gewünschten Legitimation der Gutscheinregelung aber eine Absage erteilt. Es besteht also aus rechtlicher Sicht kein Zweifel, dass in der aktuellen Situation Rückzahlungen innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen“, so Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.

(Bild: ©Rido - stock.adobe.com)

„Außergewöhnliche Umstände“ nicht zu berücksichtigen
Obwohl die Gesetzeslage seit Wochen eindeutig und klar ist, zeigen sich die meisten Fluggesellschaften weiterhin zahlungsunwillig und verweigern gesetzeswidrig Ticketerstattungen. Flightright hat deshalb als erstes Fluggastrechteportal damit begonnen, konsequent die Erstattungsansprüche einzuklagen.

Die ersten Klagen richten sich gegen Ryanair und Lufthansa. „Diese Gerichtsverfahren sind juristisch unnötig, denn die Rechtslage ist eindeutig: Wünschen Passagiere für einen ausgefallenen Flug eine Erstattung, müssen Airlines die Ticketkosten zurückzahlen - völlig unabhängig vom Grund des Flugausfalls. Zahlungsbefreiende “außergewöhnliche Umstände„ gibt es in diesen Fällen nicht zu berücksichtigen“, betont Flightright-Gründer Philipp Kadelbach.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

„Airlines müssen sich an die Regeln halten“
Die aktuelle Lage darf für die Fluggesellschaften keine Entschuldigung sein, gegen geltendes Recht zu verstoßen und Kunden Erstattungen abzuweisen oder zu verzögern. Es gibt jedoch bislang auch Positives zu verzeichnen: Fluggesellschaften wie easyJet, Wizz Air und Singapore Airlines kommen den außergerichtlich geltend gemachten Erstattungsforderungen nach. „Das zeigt wieder einmal, wie schwer es Passagiere oft im Alleingang gegen übermächtig wirkende Airlines haben. Wer auf eigene Faust für seine Rechte kämpft, den ignorieren Fluggesellschaften leider häufig“, so de Felice.

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