Ein Klimmzug hier, ein Kaffee ohne Abstand dort: Gegen die Corona-Strafen sind in der Stadt Wien schon 2700 Einsprüche eingelangt.
Seit zwei Monaten sorgen die Corona-Strafen für mächtig Furore. Ein Sportler, der alleine im Park einen Klimmzug machte, und ein Obdachloser, der nach einer Zigarette fragte, sollten je 500 Euro zahlen. In Floridsdorf kostete ein Kaffee auf einer Parkbank zwei Freunde jeweils 500 Euro. Der Mindestabstand wurde nicht eingehalten. Immer mehr Betroffene beklagten öffentlich ihr Leid gegen die hohen Strafen nach dem Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz. Wie soll sich ein Obdachloser das leisten? Hätte man nicht nur verwarnen können?
8200 Strafverfügungen verschickt
Der „Krone“ liegt jetzt die Bilanz vor. Seit Mitte März bekommen die Bezirksämter die Anzeigen von der Polizei und versenden nach Überprüfung die viel diskutierten Schreiben. Aktueller Stand: Bis 22. Mai wurden 8200 Strafverfügungen verschickt. Dagegen sind schon 2700 Einsprüche eingelangt. In knapp 1000 Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Einen generellen Straferlass seitens der Stadt kann und wird es nicht geben, erklärt der Magistrat nach aufgetretenen Diskussionen darüber. „Rechtlich klar ist, auch um Willkür zu vermeiden: Eine Behörde kann sich nur entlang einer gesetzlichen Bestimmung bewegen. Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Virus.“ Jeder könne innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben, dann werde von Fall zu Fall geprüft.
Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Virus.
Magistrat der Stadt Wien
Verwaltungsgericht setzt Strafbetrag herab
Da es sich um sogenannte abgekürzte Verfahren handelt, können nämlich erst nach dem Einspruch Einkommensverhältnisse herangezogen werden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, bleibt der Gang zum Verwaltungsgericht. Hier wurde der erste Fall entschieden: Einer Herabsetzung des Strafbetrages wurde stattgegeben.
Maida Dedagic, Kronen Zeitung
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