Paris weiter Rote Zone
Ministerin: Franzosen sollen Sommer daheim bleiben
Obwohl die Zahl der neuen Virus-Toten und Corona-Infizierten im Zuge der Pandemie in Frankreich so langsam wie zuletzt Mitte März steigt, sagte Umweltministerin Elisabeth Borne am Sonntag, dass die französische Regierung nicht wolle, dass die Bürger in diesem Sommer ins Ausland reisen. Zudem müssten die strengen Beschränkungen in Paris bestehen bleiben, weil die Hauptstadt eine Rote Zone mit Blick auf die Virus-Verbreitung sei.
Am vergangenen Wochenende öffneten in Frankreich erste Strände und touristische Ziele wie die Marienwallfahrtsstätte in Lourdes oder die berühmte Insel Mont Saint-Michel. Bis Ende Juni sollen, wenn es nach dem Staatssekretär für Tourismus, Jean-Baptiste Lemoyne, geht, so viele Sehenswürdigkeiten wie möglich folgen. Er wünsche sich, dass zum 21. Juni, dem Tag des Sommerbeginns, ein Maximum der Orte wieder Besucher empfangen könne, sagte er der Sonntagszeitung „Le Journal du Dimanche“. Je nach Entwicklung der Pandemie sei das vielleicht auch schon früher möglich.
Innerhalb Frankreichs soll Urlaub für die Franzosen im Juli und August möglich sein. Eine Wiedereröffnung von Cafés und Restaurants sollte ab dem 2. Juni in den als grün eingestuften Départements möglich sein. In Frankreich gibt es grüne und rote Zonen - in den roten ist das Virus besonders stark verbreitet. Dazu zählen der Großraum Paris und die an Deutschland grenzende Region Grand Est.
Zwei bevölkerungsreichsten Länder gleich schwer betroffen
Den Behörden zufolge legte die Zahl der Toten am Sonntag um 35 auf 28.637 zu. Rund 183.000 Menschen in Frankreich sind mit dem Virus infiziert - damit liegt das Land in etwa gleichauf mit Deutschland. Die Länder sind die beiden bevölkerungsreichsten EU-Staaten.
Gotteshäuser öffneten wieder
Seit Samstag ist in Frankreich die Teilnahme an Gottesdiensten wieder erlaubt. Der französische Staatsrat hatte bereits am Montag die Aufhebung des wegen der Corona-Pandemie verhängten Verbots religiöser Zusammenkünfte innerhalb von acht Tagen gefordert und argumentiert, das „allgemeine und absolute Verbot“ der Zusammenkünfte in Gotteshäusern stehe in „keinem Verhältnis zum Ziel der Erhaltung der öffentlichen Gesundheit“.
Dem am Samstag veröffentlichten Dekret zufolge sind die Verwalter der Gotteshäuser verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gläubigen die Abstandsregeln einhalten, eine Gesichtsmaske tragen und sich die Hände desinfizieren. Zudem sind Eingangskontrollen vorgesehen, um einen großen Menschenandrang zu verhindern. Die Maßnahmen gelten demnach für alle Menschen ab elf Jahren. Gotteshäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten, können von den Behörden geschlossen werden.
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