Die Regierung hat beim Härtefallfonds erneut nachgebessert. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gab am Mittwoch nach dem Ministerrat bekannt, dass der Betrachtungszeitraum erneut ausgeweitet wird. Zudem werde es einen „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat geben. Bei Minimalbeträgen werde überdies der Mindestförderbetrag automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
„Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagte Blümel am Mittwoch.
Anträge von Mitte März bis Mitte Dezember möglich
Bisher lag der Betrachtungszeitraum bei sechs Monaten, innerhalb derer drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden konnten. Dieser Zeitraum wird nun auf neun Monate erweitert. In diesen neun Monaten können nun sechs beliebige Monate gewählt werden. Die Anträge können im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember monatsweise gestellt werden.
„Comeback-Bonus“ von 500 Euro
Der „Comeback-Bonus“ von 500 Euro im Monat - also insgesamt maximal 3000 Euro pro Antragsteller - gelte für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten, so das Finanzministerium. Ist ein Antrag bereits abgeschlossen, werde der Bonus automatisch ausgezahlt. Dies solle „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, sagte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer.
Automatisch erfolge auch die Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro. Diese steht allen Antragstellern zu, die „durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben“, heißt es in Unterlagen des Finanzministeriums.
Mindestauszahlung pro Monat 1000 Euro
Die Mindestauszahlung pro Monat betrage damit (inklusive der Aufstockung bei Minimalbeträgen und dem Comeback-Bonus) 1000 Euro, so Blümel. Bei voll ausgeschöpftem Comeback-Bonus und einem durch das Coronavirus bedingten Umsatzausfall sei damit eine Förderung über den Härtefallfonds von bis zu 15.000 Euro möglich.
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