Völlig verzweifelt und ganz alleine brachte im Dezember des Vorjahres eine 29-jährige Deutschlandsbergerin ein Mädchen in ihrer Wohnung zur Welt. Anschließend fuhr sie mit dem Neugeborenen zum LKH Graz. Anstatt in die Babyklappe legte sie die Kleine aber in einer Sporttasche in der Tiefgarage ab, ein Besucher fand das unterkühlte Baby. Die Gerichtsverhandlung endete am Mittwoch mit einer Diversion.
Die Schwangerschaft geschah ungewollt, bei der Geburt am 28. Dezember war die 29-Jährige völlig auf sich allein gestellt. Daher entschied sie sich, die Kleine beim LKH Graz in die Babyklappe zu legen. Die Frau fühlte sich aber beobachtet und stellte das in einer Tasche in zwei Handtüchern gehüllte Baby in der Tiefgarage ab. Dort wurde es später stark unterkühlt gefunden.
Gutachten bescheinigt verminderte Schuldfähigkeit
Seit März musste sich die Deutschlandsbergerin deswegen vor dem Strafrichter in Graz verantworten. Ein Gutachter bescheinigte ihr eine verminderte Schuldfähigkeit, da sie sich zum Zeitpunkt der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Am Mittwoch endete die Verhandlung schließlich mit einer Diversion.
Außerdem muss sich die Frau in Psychotherapie begeben, Bewährungshilfe wurde angeordnet. „Meine Mandantin hat die Verantwortung übernommen und wird die gerichtlichen Weisungen natürlich befolgen“, sagt ihr Verteidiger Raimund Hofmann.
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