Prozess-Start

Land klagt Stadt und fordert fast 5 Millionen Euro

Salzburg
30.05.2020 07:00

Die Causa Swap hat den Ex-Bürgermeister das Amt gekostet und zu sieben Verurteilungen geführt. Jetzt geht es aber um das Geld. Das Land will 4,8 Millionen Euro von der Stadt zurück. Bis jetzt ruhte das Verfahren. Nun wird verhandelt. Ein Vergleich scheint aber in weiter Ferne - auch, weil es juristisches Neuland ist.

4,8 Millionen Euro: Das fordert das Land von der Stadt zurück. Bereits Mitte Oktober 2015 ist die Klage eingebracht worden. Hintergrund war die Affäre um so genannten Zinstauschgeschäfte (Swaps) mit tiefroten Zahlen, die die Stadt dem Land 2007 ohne Gegenleistung übertragen hatte. Bekanntlich sind sieben Akteure von Stadt und Land deshalb wegen Untreue rechtskräftig verurteilt worden. Die „Krone“ berichtete immer wieder über die Causa: über die Verurteilung durch das Landesgericht, über die genehmigte Fußfessel für den Ex-Stadtchef und zuletzt über den Rechtsstreit hinsichtlich der Anwaltskosten. 

Erste vorbereitende Tagsatzung

Nun, nach wochenlanger Corona-Gerichtspause, wird verhandelt: Diese Woche fand die erste vorbereitende Tagsatzung im Landesgericht statt. „Der Richter hat angefragt, ob Vergleichsbereitschaft bestehe. Danach schaut es aber zurzeit nicht aus, da eine der beiden Seiten verzichten müsste“, berichtet Ferdinand Bachinger von der Kanzlei IPB Rechtsanwälte, die die Stadt vertritt. Das Land setzt auf die Wiener Anwaltskanzlei Graf&Pitkowitz. Und sie ist laut Bachinger nun am Zug: „Binnen sechs Wochen soll das Land in einem Schreiben seine Argumente darlegen.“ Die gleiche Frist hat die Stadt für die Antwort. Dann dürfte das gerichtliche Wiedersehen folgen.

Rechtsunsicherheit erschwert Vergleichsgespräche

Sofern kein Vergleich erzielt wird. „Es handelt sich um eine recht schwierige Rechtsfrage“, weiß Bachinger. Einerseits haben die Feststellungen des Strafprozesses eine Bindewirkung für den Zivilprozess. Andererseits gibt es keine höchstgerichtlichen Entscheidungen. Die Rechtsunsicherheit erschwert eine Lösungssuche. „Klar ist nur, dass die Übertragungsvereinbarung nichtig und rückabzuwickeln ist“, erklärt Bachinger. Seiner Ansicht nach „müsste sich das Land das Geld eigentlich von den Banken holen“. Mit diesen hat sich das Land aber längst geeinigt. Bachinger: „Fraglich ist für mich, wie redlich dabei die Banken waren.“

Wieder ein Gutachter?

Genauso fraglich sind die Summen. Bereits im Strafprozess verrechnete sich der Gutachter – das Gericht nahm mindestens 3 Millionen Euro Schaden an. Nun ist wieder ein Sachverständiger beantragt worden. Ob ein solcher gebraucht wird, entscheidet der Richter.

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