Der Linzer Hauptplatz soll auch während der Woche autofrei werden. Das hat am Pfingstmontag Verkehrsstadtrat Markus Hein angekündigt. Los geht der Probebetrieb am 15. Juni. Weil wegen Corona ohnehin weniger los sei und dann die Ferienmonate kommen, werden kaum zusätzliche Staus befürchtet.
Bereits am Wochenende gilt am Linzer Hauptplatz ein zeitlich begrenztes „Einfahrtsverbot“ im Zeitraum von Samstag, 18.00 - 24.00 Uhr und Sonn- und Feiertag, 0.00 - 24.00 Uhr mit Ausnahmeregelungen für Radfahrer, Busse, Taxis, gewerblichen Lieferverkehr und Anrainer sowie Apothekernotdienste, Hotelgäste und Zufahrten zu den Behindertenparkplätzen. „Die Gültigkeitsdauer dieser Einschränkung wird nun auf die gesamte Woche ausgedehnt und über die Sommermonate getestet“, erklärt Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein: „Der Beginn des Probebetriebes ist für 15. Juli 2020 vorgesehen. Wir arbeiten aber auch daran, dass die Zufahrt zu den Geschäften weiterhin möglich sein wird.“
Verkehrsplaner tüfteln
Derzeit versucht die Verkehrsplanung mit Verkehrsumlegungsmodellen herauszufinden, wie sich die Verkehrsverteilung in der Innenstadt durch die angeführte Verkehrsmaßnahme generell verändern könnte. „Eine Sperre der Klosterstraße darf zukünftig keinesfalls zu maßgeblichen Verkehrsverlagerungen in andere Bereiche der Innenstadt führen - auch nach Öffnung aller neuen Donaubrücken. Dies würde auch zwangläufig zum Abbruch des Probebetriebes führen“, kündigt Hein an: „Niemand profitiert davon, wenn wir Staus künstlich provozieren würden. Im Sommer - und zusätzlich mit Covid-19 - können wir aber in Echtzeit testen und Erfahrungen sammeln, wie sich ein autofreier Hauptplatz auswirken würde. Es gibt einen politischen Konsens, dass der Hauptplatz spätestens nach Freigabe aller im Bau befindlichen Donaubrücken autofrei werden soll. Da die Verkehrsmengen rund um den Hauptplatz dann ähnlich gering wie im Sommer sein sollten, ist dieses Jahr der ideale Zeitpunkt für einen Testbetrieb.“
Klosterstraße ebenfalls gesperrt
In der Klosterstraße ist derzeit die Verkehrsmaßnahme einer „Begegnungszone - 20 km/h“ verordnet. Durch diese Verkehrsmaßnahme soll der Verkehrsablauf für möglichst alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt erfolgen. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen in einer Begegnungszone die Fahrbahn benutzen, aber den fließenden Verkehr nicht behindern. Die Menge des Verkehrs wird jedoch durch eine Begegnungszone nicht vermindert, da uneingeschränkt durchgefahren werden kann. Dies führt nahezu zu denselben Lärm- und Abgasemissionen wie, wenn keine Begegnungszone verordnet wäre. Lediglich das Geschwindigkeitsprofil wird reduziert und somit die Schwere eventuell eintretender Verkehrsunfälle. Durch die hohe Belastung mit motorisiertem Individualverkehr gehen viele Fußgänger nach wie vor entlang der Häuser auf den Gehsteigen. Die Fahrbahn wird gemieden. „Die Sperre der Klosterstraße durch Aussperren des Durchzugsverkehr soll zu einer echten Verkehrsberuhigung am Hauptplatz führen und dort die Aufenthaltsqualität in Kombination mit Begrünungsmaßnahmen wesentlich steigern“, erklärt Hein.
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