Die Fachärzte der Uni-Klinik für Herz-, Gefäß- und Thoraxchirurgie schreiben in einer der „Krone“ zugespielten Stellungnahme: „Wir äußern Befremden, dass sich der Mittelbau in einem laufenden Strafverfahren ohne Rücksprache mit den Ärzten der betroffenen Abteilung zu einer solchen Vorgangsweise instrumentalisieren lässt.“ Und weiter: „Der Inhalt deckt sich keinesfalls mit der Meinung der FachärztInnen unserer Abteilung.“ Bekanntlich hatte sich die Mittelbauvertretung in einem offenen Brief für den gefeuerten Arzt eingesetzt.
Keine großen „Fans“
Die Abteilungsärzte sind hingegen keine so großen „Fans“: „Festzuhalten ist weiters, dass die besagte Operation in der bezahlten COVID-Dienstfreistellung mit verpflichtender, telefonischer Erreichbarkeit stattgefunden hat, und keinesfalls, wie behauptet, „in der Freizeit“. Kollegen seien teilweise weitaus öfters ins Klinikum geordert worden. Und bei keinem anderen habe es ein Missverständnis in der Auslegung der Dienstanweisung gegeben.
„So etwas wäre keinem von uns jemals eingefallen“
Es kommt noch schärfer: „Das fachärztliche Kollegium hält fest, dass es bisher noch keinen einzigen Fall gab, in welchem ein Operateur bei noch laufender Operation und liegender Herz-Lungen-Maschinen-Kanüle das Klinikum verlassen hat. So etwas wäre keinem von uns jemals eingefallen, aber der Imageschaden und die Außenwirkung sind für uns alle verheerend.“
Kein Verständnis für Oberarzt
Und weil die parallel laufende Gefäß-OP in Frage gestellt wird: „Hätte man diese OP bei schwerer Durchblutungsstörung mit ständigen stärksten Schmerzen und drohendem Gliedmaßenverlust verschieben sollen, um dem beschuldigten Oberarzt seinen Ordinationsbesuch zu ermöglichen?“
Christoph Gantner, Lisa Stockhammer, Kronen Zeitung
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