Kritik an Fahrverbot

Heimische Biker im eigenen Dorf gefangen

Tirol
03.06.2020 10:30

Eine „spürbare Entlastung für Mensch und Natur“ sollte das mit 10. Juni in Kraft tretende Fahrverbot für „laute“ Motorräder (übrigens das erste dieser Art in ganz Österreich) im Tiroler Lechtal bringen. Von Enteignung spricht allerdings ein Biker aus Elmen, weil er künftig mit seinem Motorrad das Dorf nicht mehr verlassen darf. Ausnahmen für Einheimische gibt‘s nicht!

Gut gemeint, schlecht getroffen: Das mit 10. Juni in Kraft tretende Fahrverbot auf fünf Außerferner Straßen für Motorradfahrer, die einen Nahfeldpegel von mehr als 95 dB im Zulassungsschein eingetragen haben, steht stark in der Kritik. Die Angelegenheit ist nun um eine weitere, sehr bizarre Facette reicher.

„Ich habe eine 1000er-Honda und fahre mit ihr auch nach Reutte in die Arbeit“, sagt Wolfgang Mages aus Elmen. Sein Pech: Im Zulassungsschein seiner Maschine ist ein Standgeräusch von 99 dB angegeben. Das bedeutet, dass er in gut einer Woche seine Heimatgemeinde nicht mehr verlassen darf, weil auf der Lechtalerstraße das neue Fahrverbot gelten wird.

Symbolbild (Bild: stock.adobe.com (Symbolbild))
Symbolbild

„Vorschrift ist Vorschrift“
„Darauf habe ich die zuständige Stelle im Innsbrucker Landhaus angerufen und gefragt, was ich tun kann, dass mein Motorrad für mich nicht wertlos wird“, erzählt Mages. Dort habe man ihm erklärt, dass das Gesetz nun einmal so sei und es auch keine Ausnahmen gibt. Er könne es ja verladen und aus der Verbotszone bringen oder sich an den TÜV wenden. Bereit, sein Zweirad technisch verändern zu lassen, rief der Elmener beim TÜV Innsbruck an. Dort habe er die Info bekommen, dass der Nahfeldpegel 99 dB eine Herstellerangabe ist und nicht veränderbar sei. Der logische Schluss: Ein zum Verkehr zugelassenes Motorrad eines Anrainers der Verbotsstrecken darf nur noch innerhalb seines Dorfes fahren. Hat der Gesetzgeber da etwas übersehen?

Geht‘s oder geht‘s nicht?
Verkehrsreferentin Ingrid Felipe (Grüne) bestätigt, dass es keine Ausnahmen gibt, aber: „Es ist sehr wohl möglich, den Nahfeldpegel von einem Professionisten verändern zu lassen und dies dann beim TÜV vorzuführen.“ Was jetzt? Geht‘s oder geht‘s nicht? Hiermit bleibt nur noch die Möglichkeit einer Fehlinformation vonseiten des TÜV gegenüber Wolfgang Mages übrig. Er übrigens wird es nochmals versuchen, um diese „Alibi-Aktion“ des Landes doch noch zu einem guten Abschluss zu bringen. „Ich glaube, die Anwohner sind einfach vergessen worden“, meint er, „den ganzen Tag im Dorf herumzufahren wäre erlaubt, das ist ja absurd.“

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