Die österreichischen Bundesgärten erlauben in Wien temporär die gewerbliche Nutzung ihrer Flächen für Sport- und Fitnesskurse. Aufgrund der derzeit gültigen Corona-Hygieneregeln seien zahlreiche Sportstätten nicht im gewohnten Maße benützbar. „Angesichts dessen sind vermehrt Anfragen zur gewerblichen Nutzung der Bundesgärten eingetroffen“, hieß es in einer Aussendung.
„Um eine Erleichterung zu schaffen“, ermöglichen die Bundesgärten die Nutzung von ausgewiesenen Flächen im Augarten, im Burggarten und in Schönbrunn bis 17. Juli 2020 zur Abhaltung von Sportkursen. Die maximale Personenzahl liegt bei 20 Personen. Es wird eine Pauschale von zehn Euro pro Stunde verrechnet.
Die Veranstalter müssen im Voraus aus haftungsrechtlichen Gründen eine Nutzungsvereinbarung mit den Österreichischen Bundesgärten abschließen. Die Haftung für Schäden an den Parkflächen oder bei Sportunfällen liegt bei den Nutzern.
Stichprobenartige Kontrollen geplant
„Bei mehreren Anfragen, die selbe Fläche zum selben Tag und gleicher Uhrzeit zu nutzen, behalten sich die Österreichischen Bundesgärten vor, Anfragen auch abweisen zu dürfen, es gilt das ‘first come, first serve‘ Prinzip“, so die Aussendung. Es sind auch stichprobenartige Kontrollen geplant.
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