„Es tut mir leid, ich bereue es“, sagte der Angeklagte zum Abschluss des Beweisverfahrens vor Richter Clemens Hödlmoser in Linz. Er hoffe auf eine „zweite Chance“ und damit – trotz Schuldeingeständnis und fern jeglicher Realität – auf einen Freispruch.
Mord von seltener Brutalität
Staatsanwältin Doris Fiala hingegen forderte die Höchststrafe für den Asylwerber aus Afghanistan. In ihrer 15-jährigen Berufslaufbahn habe sie noch keinen Mord von „derartiger Brutalität“ verhandelt, meinte sie in ihrem Abschlussplädoyer. Verteidiger Wolfgang Blaschitz tat sich danach schwer, dieses Bild des kaltblütigen Täters, der Menschen „hingerichtet“ habe, zu entkräften. Er verwies auf das Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten.
Zwischen Wut und Wahn
Wie es um den Geisteszustand des Afghanen bestellt ist, hatte zuvor Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner anschaulich geschildert. „Er ist ein Mensch mit zwei Persönlichkeiten“, so die erfahrene Gutachterin. Im Alltag sei er ein vernünftiger, freundlicher und höflicher Mann, der sich bewusst ist, dass er zu Wutausbrüchen und Jähzorn neige. Dagegen habe er auch Strategien. Schlagartig könne sein Wesen aber umschwenken. Dann hält er sich für einen Abgesandten Gottes, ausgestattet mit privilegiertem Wissen. Dieser Wahn sei eine Geisteskrankheit.
„Er wusste, was er tat“
Zur Tat sagte Kastner: „Er wusste, was er tat, dass er es nicht tun darf und nicht tun muss. Wir haben hier die seltene Situation, dass wir einen Menschen haben, der eine Geisteskrankheit hat, die aber mit der Tat nicht im Zusammenhang steht.“
Die Geisteskrankheit steht nicht im Zusammenhang mit der Tat
Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner
Kurze Beratung
Mit diesem Wissen brauchten die Geschworenen nur eine Stunde für den einstimmigen Schuldspruch. Am späten Nachmittag wurde das Urteil verkündet: lebenslang, nicht rechtskräftig.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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