Nicht rechtskräftig

Geschworene einstimmig: Lebenslang für Doppelmord

Oberösterreich
06.06.2020 06:00
Lebenslang für den Zweifach-Mord in Wullowitz. Die Geschworenen in Linz entschieden am Freitag nach kurzer Beratung einstimmig. Jamal Ali Ahmad, der am 14. Oktober 2019 Flüchtlingshelfer David H. und Landwirt Franz G. brutal erstochen hat, nahm das Urteil mit starrer Mimik entgegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

„Es tut mir leid, ich bereue es“, sagte der Angeklagte zum Abschluss des Beweisverfahrens vor Richter Clemens Hödlmoser in Linz. Er hoffe auf eine „zweite Chance“ und damit – trotz Schuldeingeständnis und fern jeglicher Realität – auf einen Freispruch.

Der Angeklagte bei der Verhandlung am Freitag (Bild: APA/KERSTIN SCHELLER)
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Freitag

Mord von seltener Brutalität
Staatsanwältin Doris Fiala hingegen forderte die Höchststrafe für den Asylwerber aus Afghanistan. In ihrer 15-jährigen Berufslaufbahn habe sie noch keinen Mord von „derartiger Brutalität“ verhandelt, meinte sie in ihrem Abschlussplädoyer. Verteidiger Wolfgang Blaschitz tat sich danach schwer, dieses Bild des kaltblütigen Täters, der Menschen „hingerichtet“ habe, zu entkräften. Er verwies auf das Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten.

Die ehemalige Asylwerberunterkunft in Wullowitz (Bild: APA/fotokerschi.at/Kerschbaummayr)
Die ehemalige Asylwerberunterkunft in Wullowitz

Zwischen Wut und Wahn
Wie es um den Geisteszustand des Afghanen bestellt ist, hatte zuvor Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner anschaulich geschildert. „Er ist ein Mensch mit zwei Persönlichkeiten“, so die erfahrene Gutachterin. Im Alltag sei er ein vernünftiger, freundlicher und höflicher Mann, der sich bewusst ist, dass er zu Wutausbrüchen und Jähzorn neige. Dagegen habe er auch Strategien. Schlagartig könne sein Wesen aber umschwenken. Dann hält er sich für einen Abgesandten Gottes, ausgestattet mit privilegiertem Wissen. Dieser Wahn sei eine Geisteskrankheit.

Heidi Kastner analysierte den Täter: „Er wusste genau, was er tat.“ (Bild: Wenzel Markus)
Heidi Kastner analysierte den Täter: „Er wusste genau, was er tat.“

„Er wusste, was er tat“
Zur Tat sagte Kastner: „Er wusste, was er tat, dass er es nicht tun darf und nicht tun muss. Wir haben hier die seltene Situation, dass wir einen Menschen haben, der eine Geisteskrankheit hat, die aber mit der Tat nicht im Zusammenhang steht.“

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Die Geisteskrankheit steht nicht im Zusammenhang mit der Tat

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner

Kurze Beratung
Mit diesem Wissen brauchten die Geschworenen nur eine Stunde für den einstimmigen Schuldspruch. Am späten Nachmittag wurde das Urteil verkündet: lebenslang, nicht rechtskräftig.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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