„Es tut mir leid, ich möchte mein Beileid aussprechen“, sagte Jamal Ali Ahmad bevor sich die Geschworenen in Linz am Freitag zurückzogen. Das Ergebnis ihrer Beratung ist bekannt: Lebenslang für zweifachen Mord. Wir berichteten. Den Hinterbliebenen der Mordopfer von Wullowitz wurde Trauerschmerzensgeld zugesprochen.
Die Worte des Angeklagten wirkten eingelernt. So wie er den ganzen Prozess hindurch emotionslos wirkte. Selbst als er aussagte, dass sein kleiner Sohn während seiner U-Haft verstorben ist.
Trauerschmerzensgeld
Die Angehörigen von Flüchtlingshelfer David H. (33) und Landwirt Franz G. (63), die in Wullowitz durch Messerstiche starben, schlossen sich mit Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten im Mordprozess an. Opfervertreter Helmut Blum: „Der Angeklagte hat viel Leid über die Familien gebracht. Es geht nicht darum, aus dem Unglück Kapital zu schlagen, sondern ihm auch auf diesem Weg sein Unrecht vor Augen zu führen.“ Jamal Ali Ahmad anerkannte Teilbeträge, die vom Gericht auch zugesprochen wurden.
Nur Symbol
„Dieses Schmerzensgeld ist nur symbolisch gemeint, weil wir mit Sicherheit kein Geld sehen werden und das auch gar nicht wollen. Keine Strafe und keine Geldsumme der Welt werden dem gerecht, was wir mit David verloren haben“, sagt die Mutter des Flüchtlingshelfers.
Nun entscheidet OGH
Das Lebenslang ist nicht rechtskräftig. Da der Angeklagte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat, müssen OGH und Oberlandesgericht Linz entscheiden.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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