Zwei Patientinnen hatten im vergangenen Sommer bei der Polizei Ungeheuerliches zu Protokoll gegeben: Die eine wollte sich wegen Schulter-, die andere wegen Fersenbeschwerden behandeln lassen. Beiden soll laut ihren Anzeigen Ähnliches widerfahren sein. Sie mussten sich bis auf die Unterhose ausziehen. Wie eine der Frauen, eine Ärztin, beschreibt, spürte sie plötzlich, wie ihr der Orthopäde zwei Finger in ihre Scheide einführte. Dabei wurde die Frau leicht verletzt.
Anwalt verlangte weitere Ermittlungen - und bekam Recht
Wie die Ärztin bekannte, war sie wegen des Verhaltens ihres Kollegen so fassungslos, dass sie sich nicht zur Wehr setzte. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren aber ein. Der Anwalt der Opfer verlangte jedoch weitere Ermittlungen und bekam Recht. Die Staatsanwaltschaft muss sich weiter mit dem Fall befassen.
Denn der Arzt hatte behauptet, dass eine sogenannte transvaginale Penetration als Behandlungsmethode medizinisch indiziert gewesen sei. Dies sei nicht schlüssig, befanden die Oberrichter und übten auch Kritik an der Begründung des Staatsanwaltes für die Einstellung des Verfahrens. Vermutlich wird Anklage erhoben, was einen Prozess zur Folge hätte.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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