Warum wird meine Reise nicht storniert, obwohl es eine Reisewarnung gibt? Ich habe einen Urlaub gebucht, der bereits vor Wochen storniert wurde, mein Geld aber habe ich noch immer nicht erhalten. Die Pauschalreise, die ich gebucht habe, soll mir mit Gutscheinen erstattet werden - was soll ich tun? Momentan stellen sich Reisenden viele rechtliche Fragen zum Thema Urlaub - von der Pauschalreise bis zum bezahlten Mietwagen. Wir haben das Expertenduo Ronald Schmid und Andreas Sernetz gebeten, Fragen, die uns von unseren Lesern in unserer Info-Story gestellt wurden, zu beantworten. Die ausführlichen Antworten finden Sie hier!
Unsere Experten sind Andreas Sernetz, Gründer und CEO von FairPlane und Prof. Dr. Ronald Schmid, Rechtsanwalt und einer der führenden Gestalter der Fluggastrechte in Europa. Sie beide beantworten knifflige Fragen der krone.at-Leser rund ums Thema Reisen in Krisenzeiten.
1. Frage von krone.at-Leser „UlMa“:
Wir haben für 12.-19. August 2020 eine Reise nach Tunesien gebucht. Der Veranstalter gibt uns bis Ende des Monats Zeit, die bereits getätigte Anzahlung als Gutschein umzubuchen. Uns wäre es aber lieber, wenn wir das Geld zurückbekämen. Was können wir tun? Ist es möglich, jetzt schon auf das Geld zu bestehen?
Antwort der Experten: Sofern Ihr Flug oder Ihre Reise erst in mehreren Wochen oder Monaten stattfindet, sollten Sie die Entwicklung der Situation abwarten. Der Rücktritt vom Vertrag sollte immer nur das letzte Mittel sein. Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen und bei denen daher unklar ist, ob die Reisewarnung bzw. die außergewöhnlichen Umstände dann noch bestehen, kann der Reisende (noch) nicht kostenfrei stornieren. Wollen Sie also sichergehen, nicht mit Stornokosten belastet zu werden, sollten Sie Reisen nur von sich aus stornieren, für deren Zeitraum eine Reisewarnung des Außenministeriums oder des Bestimmungslandes vorliegt. Gleiches gilt für die Zahlung noch ausstehender Kosten.
2. Frage von krone.at-Leser„SuChri“:
Ich habe bereits im Dezember 2019 eine Türkei-Pauschalreise (all inklusive) gebucht. Meine Abreise ist bereits am 20.06.2020. Der Reiseveranstalter hat aktuell alle Auslandsreisen bis 14.06.2020 storniert. Mein gebuchtes Hotel in der Türkei ist auch geschlossen ... Mir wird - wenn ich heute noch storniere - meine 20-prozentige Anzahlung als Stornoguthaben auf meine nächste Reisebuchung (Antritt bis Oktober 2021) angeboten. Dies möchte ich allerdings nicht. Ich möchte gerne mein Geld zurück. Sollte meine Türkei-Reise am 20.06. abgesagt werden, bekomme ich mein Geld zurück. Wenn nicht und ich dennoch stornieren möchte, dann verliere ich meine bereits getätigte Anzahlung und muss zusätzlich noch eine Entschädigung bezahlen. Kann man da was machen?
Antwort der Experten: Die Reiseveranstalter sagen Reisen immer in „Etappen“ ab. Darin liegt aber gerade die Schwierigkeit, denn vermutlich wird die Reise ja stattfinden, da die Reisewarnung aufgehoben ist. Zunächst sollte eine kulante Lösung mit dem Reiseveranstalter gesucht werden. Leider bleibt Ihnen, wenn die Reise stattfindet und Sie dennoch nicht fahren wollen, nur der Weg selbst zu stornieren. Das ist, je länger man abwartet, mit immer höher steigenden Kosten verbunden.
3. Frage von krone.at-Leser Kerstin Wieser:
Wir haben für Anfang Juli eine Pauschalreise nach Griechenland gebucht. Was haben wir für Möglichkeiten? Was ist, wenn wir nach der Rückkehr nach Österreich in Quarantäne müssten? Was ist, wenn wir bei unserer Reise einige Einschränkungen (kein Buffet, kein Animationsprogramm …) hätten? Wir haben einen All-inklusive-Urlaub gebucht und uns würde nicht geboten, wofür wir bezahlen. Gibt es hier auch die Möglichkeit einer Stornierung? Wir haben im Jänner gebucht, also noch vor Bekanntwerden der Krise.
Antwort der Experten: Wenn der Reiseveranstalter nicht alle Leistungen der angebotenen Reise bereitstellen kann, gibt es auch die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, ob alle gebuchten Leistungen auch in dieser Form stattfinden können. Ist das nicht der Fall, sind wesentliche Bestandteile Ihrer Reise geändert worden, was wiederum zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigen kann.
4. Frage von krone.at-Leser „kampfgelse60“:
Ich habe im November für drei Personen einen Flug der Ethiopian Airline mit Zwischenlandung Addis Abeba nach Nosy Be (Insel im Norden Madagaskars) gebucht. Flug Mitte Juli, Sicherheitswarnstufe 4. Derzeit sind noch alle Flughäfen gesperrt, was sich ja bis Urlaubszeitpunkt noch ändern könnte. Sollte der Flug erlaubt sein, darf ich trotzdem kostenlos stornieren. Ab welcher Reisewarnungsstufe muss die Stornierung möglich sein. Quarantäne bei der Rückreise?
Antwort der Experten: Wenn sich die Situation bessert und der Flug stattfindet, können Sie nur nach den Stornobedingungen in den AGB der Fluglinie stornieren, was in der Regel mit Kosten verbunden ist. Die Sicherheitswarnstufen des Außenministeriums berechtigen bei Stufe fünf und sechs zu einem kostenlosen Rücktritt, auch für die Sicherheitsstufe vier wird das angenommen. Viele Fluglinien bieten allerdings die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung an.
5. Frage von krone.at-Leser „Sandwurst“:
Wir hätten für 23.06. eine Pauschalreise nach Bulgarien gebucht und bezahlt. Wird die Reise antreten, wenn es z.B. noch bei der Heimreise Einreisebeschränkungen in Österreich gibt (Test/Gesundheitszeugnis)? Bei der Reiseversicherung steht noch: Ausgenommen Pandemien - heißt das, im schlimmsten Fall bekommen wir keine Rückerstattung?
Antwort der Experten: Für Bulgarien besteht seit 1. Juni 2020 ein generelles Einreiseverbot. Vermutlich wird der Reiseveranstalter die Reise selbst stornieren. Ist das der Fall, erhalten sie alle bisher geleisteten Zahlungen zurück. Die Klausel „Pandemie“ in der Reiseversicherung bezieht sich darauf, dass die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie selbst erkranken. Wenn Sie die Reise wegen einer Erkrankung an Covid-19 nicht antreten können und selbst stornieren müssen, deckt die Versicherung die Stornokosten nicht. Natürlich müsste zu einer Beantwortung dieser Frage der Versicherungsvertrag vorliegen.
6. Frage von krone.at-Leser „principessa91“:
Urlaub in Island gebucht. Flug, Mietwagen und Unterkünfte alles extra. Wir sind zu fünft. Für Island gibt es neue Einreisebestimmungen ab 15.6. Entweder für 14 Tage in Quarantäne (was für einen Urlauber natürlich keinen Sinn ergibt), sich testen lassen bei der Einreise oder bereits daheim testen lassen. Das ist natürlich alles mit enormen Kosten verbunden. Das Ganze möchte ich mir persönlich nicht antun. Die Unterkünfte wurden leider ohne Stornomöglichkeit gebucht. Beim Mietwagenverleih wurde schon angefragt, die bieten einen Gutschein an.
Antwort der Experten: Da die von Ihnen beschriebenen Leistungen einzeln gebucht wurden, liegt keine Pauschalreise vor. Eine solche würde bei der derzeitigen Reisewarnstufe vier vermutlich vom Veranstalter selbst abgesagt werden. Versuchen Sie die Flüge unter Anführung der Reisewarnstufe kostenfrei zu stornieren. Argumentieren Sie gegenüber der Fluglinie mit der Unzumutbarkeit und dass dadurch die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Dies ist immer im Einzelfall zu bewerten. Gerichtsurteile zum Wegfall der Geschäftsgrundlage beziehungsweise Unzumutbarkeit einer Reise liegen bereits vor.
7. Frage von krone.at-Leser „Elbi“:
Ich warte seit über zwei Monaten auf die Rückerstattung von 14 Austrian Airlines Flügen, die alle storniert wurden. Ich habe die AUA telefonisch und eingeschrieben schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Als ich vor ein paar Tagen anrief und denen gesagt habe, dass die gesetzeswidrig handeln, haben die gesagt, dass die nichts machen können und werden, nicht wissen, wann und ob gezahlt wird und ich werde klagen müssen. Was soll ich tun?
Antwort der Experten: Leider verhalten sich viele Fluglinien im Moment genauso und kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Rückzahlung der Ticketkosten nicht nach. Geben Sie gerne Ihre Fälle unter ticketrefund.de an. Hier bearbeiten Anwälte Ihren Fall und bringen auch Klage ein, wenn die Zahlung nach Mahnschreiben nicht erfolgt. Sie tragen kein Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision vom ausgezahlten Betrag abgezogen.
8. Frage von krone.at-Leser „AMNMK“:
Folgende Situation: Reise nach Griechenland ab 11.07.2020 14 Tage
Annahme1: Griechenland würde Reisen erlauben, Österreich auch - Airline würde Flug durchführen nur das Hotel (Appartmentanalage) sperrt nicht auf, oder vielleicht schon auf, da werden keine klaren Angaben gemacht. Flug kann ich bis 30 Tage vor Abflug stornieren für € 30/Person und Strecke - nach dem Zeitraum gestaffelt entsprechend der Flugkosten in %. Kann ich diese Kosten beim Apartmentanbieter geltend machen, wenn er tatsächlich nicht öffnet? Annahme2: Österreich würde Reisen erlauben verlangt aber 14tägige Quarantäne nach Rückkehr - kein Arbeitgeber würde dies akzeptieren - sprich - Flüge stornieren - können diese Kosten irgendwo geltend gemacht werden?
Antwort der Experten: Bei Ihrer bevorstehenden Reise haben sie zwei getrennte Verträge abgeschlossen: den Beförderungsvertrag und den Beherbergungsvertrag. Fällt eine der Leistungen weg, kann eine Schadensersatzforderung nur beim entsprechenden Vertragspartner gemacht werden. Versuchen Sie bei der Fluglinie kostenlos vom Flug zurückzutreten, oder eine kostenfreie Umbuchung zu bekommen. Viele Fluglinien sind hier sehr kulant. Natürlich kann sich bis zum Abreisedatum noch viel ändern, die Entscheidung, ob Sie nun alles stornieren oder noch abwarten wollten, müssen Sie selbst treffen.
9. Frage von krone.at-Leser „jackdiesel“:
Wir haben bei booking.com ein Zimmer in einem Hotel in der Nähe von Sorrent für Ende August gebucht. Wann wäre der beste Zeitpunkt, sollte sich die Lage in Italien nicht wesentlich ändern, dieses zu stornieren? Müssen wir eine Stornogebühr bezahlen?
Antwort der Experten: Das kommt darauf an, wie die Lage zu Ihrem Reisezeitpunkt dann aussieht. In den AGB von Booking.com finden Sie sicher alle Bestimmungen über die jeweiligen Stornogebühren.
10. Frage von krone.at-Leser „hoppel4711“:
Im April wurde mein Flug storniert und das Reisebüro bestätigte mir eine Rückzahlung des Ticketpreises. Der Ticketpreis betrug Euro 700 und das Reisebüro überweist irgendwann zurück abzüglich einer sog. „service charge“ von Euro 44. Ist das in Ordnung, dass ich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen muss?
Antwort der Experten: Leider fallen bei Buchungen auf Onlineplattformen oft sogenannte Servicegebühren an, die auf den ersten Blick nicht gleich ersichtlich sind. Generell gilt, dass sie als Vertragspartner ja die AGB des Anbieters einsehen können und diese dann auch Vertragsinhalt werden. FairPlane-Tipp: Buchen Sie bei der Fluglinie direkt, oder achten Sie bei online Buchungsplattformen genau auf versteckte Zusatzgebühren.
11. Frage von krone.at-Leser „peterhot1“:
Ich habe eine Pauschalreise bei einem deutschen Anbieter gebucht. Abflug wäre am 18. April gewesen. Der Anbieter hat trotz dreimaliger schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung bis heute nicht das Geld zurück überwiesen und hüllt sich in Schweigen. Letzte Mitteilung war, dass man Gutscheine bekommen wird, welche von der deutschen Regierung gesichert sind und bis Ende 2021 gültig sind. Ich habe das mehrfach abgelehnt und jetzt herrscht großes Schweigen ...
Antwort der Experten: Natürlich müssen Sie keinerlei Gutscheine annehmen. Gesetzlich ist klar geregelt, dass eine Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Leider erhält momentan keiner eine Rückzahlung in dieser Frist. Gerne könne Sie Ihren Fall www.ticketrefund.de anvertrauen. Hier arbeiten auf Reiserecht spezialisierte Anwälte an Ihrer Seite. Online ist der Auftrag in wenigen Minuten erledigt, sie benötigen dazu lediglich die Reiserechnung, auch bereits geführten Schriftverkehr können Sie hochladen.
Hinweis: Die Fragen wurden teilweise gekürzt übernommen. Alle Leserfragen finden Sie HIER.
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