Muss 2000 Euro zahlen

Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer

Digital
15.06.2020 14:02

Kontroverses Gerichtsurteil in Deutschland: In Köln wurde eine 70-Jährige, die nicht einmal einen PC besitzt, zu 2000 Euro Strafe wegen illegalem Filesharing verurteilt. Wer tatsächlich für die von Warner Bros. beanstandeten Aktivitäten verantwortlich war, ist schwer nachvollziehbar: Der Internetanschluss wurde vom Sohn im Zuge der „Freifunk“-Bewegung Bekannten und der ganzen Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt.

Von dem Fall berichtet das IT-Portal „Heise“ unter Berufung auf die Berliner Rechtsanwältin Beata Hubrig. Sie erzählt, dass der 70-Jährigen das Thema Filesharing „komplett fremd“ war und sie den auf ihren Namen laufenden Internetanschluss gar nicht nutze. Vielmehr hatte der Sohn ein Freifunk-Netz für die ganze Hausgemeinschaft, Freunde und Besucher eingerichtet, welches von verschiedenen Personen genutzt wurde.

(Bild: stock.adobe.com)

Anwältin sieht juristische Vorteile für Rechteinhaber
Grundsätzlich gelte in so einem Fall eine seit Mitte 2017 bestehende Regelung, nach der Hotspot-Anbieter nicht für Copyright-Verstöße der Nutzer abmahnbar sind. In der juristischen Praxis sei es allerdings oft so, dass den Rechteinhabern ein „prozessualer Vorteil“ eingeräumt werde.

Nicht der Kläger, der seine Urheberrechte verletzt sieht, müsse den Copyright-Verstoß beweisen, sondern der Verklagte, dessen Internetanschluss genutzt wurde, seine Unschuld. Die Anschlussinhaber müssten vor Gericht darlegen, „dass sie als Täter nicht in Frage kommen, teilweise sollen sie dies sogar beweisen.“ Oft werde man erst aus der Tätervermutung entlassen, wenn man einen Dritten als Verdächtigen benenne.

(Bild: flickr.com/sethstoll)

Warner Bros. beauftragte Filesharing-Jäger
Im konkreten Fall hatte der Medienkonzern Warner Bros. einen Dienstleister beauftragt, der Filesharer aufspüren und zur Verantwortung ziehen sollte. Der entdeckte ein Download-Angebot, das auf die IP-Adresse der 70-jährigen Anschlussinhaberin zurückverfolgt wurde.

Der Dienstleister erwirkte beim Provider die Herausgabe der Kundendaten und schickte eine Abmahnung über 2000 Euro - ohne den angeblich entstandenen Schaden zu beziffern oder zu wissen, ob die Inhaberin auch tatsächlich jene Person war, die das Urheberrecht verletzt hat. Für die 70-Jährige sei das nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine „seelische Belastung“. Ob die Dame in Berufung geht, steht laut der Anwältin noch nicht fest.

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