Am vergangenen Dienstagabend wurde ein ehemaliger Bundesheer-Oberst wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen zu drei Jahren Haft verurteilt. Heute gab das Gericht bekannt, dass das Urteil nun nach Verstreichen der Frist rechtskräftig ist.
Drei Jahre Haft sprach der Richter am Landesgericht in Salzburg vergangene Woche am Dienstag für einen Ex-Bundesheer-Oberst wegen des „Verrats von Staatsgeheimnissen“ aus. Das Urteil nahm der Ex-Oberst nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Michael Hofer an, im Gegensatz zum Staatsanwalt, der keine Erklärung abgab. Am Montag wurden brisante Neuerungen in der Spionage-Affäre bekannt. „Zum Urteil binnen der gesetzlichen Drei-Tages-Frist keine Rechtsmittelanmeldung beim Landesgericht Salzburg eingelangt“, erklärte Landesgerichts-Sprecher Peter Egger am Montag. Das Urteil ist daher rechtskräftig. Mit der Rechtswirksamkeit des Urteils ist auch ein Amtsverlust verbunden.
Der Ex-Oberst wird nun in eine niedrigere Pension zurückgestuft. „Durch den Amtsverlust verliert er seine Rechte als Beamter und seine Beamtenpension“, erklärt Heeressprecher Michael Bauer. Ein noch laufendes Disziplinarverfahren soll laut Bauer „bald“ abgeschlossen werden. Dann steht Bauer zufolge fest, ob der verurteilte Spion seinen Rang als pensionierter Oberst weiterhin führen darf. Der 71-Jährige hatte Militärgeheimnisse an den russischen Geheimdienst weitergegeben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.