100-m-Weltmeister Christian Coleman ist wegen drei verpasster Dopingtests innerhalb von zwölf Monaten von der Integritätskommission (AIU) des Leichtathletik-Weltverbandes vorläufig suspendiert worden. Zuvor hatte der 24-jährige US-Amerikaner bekanntgegeben, dass es im Dezember neuerlich einen erfolglosen Kontrollversuchs bei ihm gegeben habe. Dopingvorwürfe stritt er ab.
Seit sechs Monaten habe er Beschwerde bei der Integritätskommission des Leichtathletik-Weltverbandes dagegen eingelegt, dass er am 9. Dezember 2019 einen Test verpasst habe. So habe er fünf Minuten entfernt von zu Hause Weihnachtseinkäufe getätigt, sei aber von den Kontrolleuren nicht einmal angerufen worden, worüber er seinen Unmut äußerte. Dies sei ein gezielter Versuch gewesen, dass er einen Test verpasse, schrieb er auf Twitter.
Elitesportler weltweit müssen Angaben darüber machen, wo sie sich aufhalten, um für Dopingtests verfügbar zu sein. Ein Verstoß liegt vor, wenn ein Athlet keine Angaben macht oder nicht angetroffen werden kann. Drei verpasste Tests innerhalb von zwölf Monaten können als Anti-Doping-Verstoß gewertet werden und eine Sperre nach sich ziehen.
Coleman war im vergangenen Jahr von einer Sperre noch einmal verschont geblieben und konnte bei der WM in Doha antreten. Die Anti-Doping-Agentur der USA (USADA) zog im September ein von ihr eingeleitetes Verfahren gegen Coleman wegen drei Verstößen im Zusammenhang mit der Meldepflicht des Aufenthaltsortes nach Rücksprache mit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zurück.
Verpassten Test erfolgreich angefochten
Die Anwälte Colemans hatten einen „Missed Test“ erfolgreich angefochten. Das erste Vergehen vom 6. Juni 2018 konnte somit auf den 1. April, den Beginn des zweiten Quartals, vorverlegt werden. Da Coleman beim dritten Mal am 26. April 2019 nicht auffindbar war, betrug die Zeitspanne für die drei verpassten Dopingkontrollen somit über ein Jahr.
Coleman hat in aktueller Causa im Zeitraum eines Jahres verpasste Tests am 16. Jänner 2019, für den er laut eigenen Aussagen die Verantwortung übernehme, den Meldepflichtverstoß am 26. April 2019, und jenen am 9. Dezember 2019 stehen.
Niemals leistungssteigernde Mittel genommen
Er habe niemals und werde niemals leistungssteigernde Mittel nehmen, schrieb der US-Athlet nun in seinem Statement. „Ich bin willens, einen Dopingtest jeden einzelnen Tag für den Rest meiner Karriere zu machen, um meine Unschuld zu beweisen.“
Die AIU fügte hinzu, dass die WADA-Richtlinien klarstellen, dass ein Anruf nicht obligatorisch sei ist und dass ein nicht gemachter Anruf keine Rechtfertigung für einen verpassten Test sei.
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