Norbert Hofers Aussagen über den Koran könnten bald die Ermittlungsbehörden beschäftigen. Der FPÖ-Obmann hatte am Dienstag bei einer Demo der Freiheitlichen gemeint, das Heilige Buch der Muslime sei gefährlicher als das Coronavirus. Muslime-Vertreter und die politische Konkurrenz zeigten sich schockiert und reagierten mit Anzeigen wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren.
„Ich fürchte mich nicht vor Corona, Corona ist nicht gefährlich. Da ist der Koran gefährlicher, meine Lieben, als Corona“, hatte Hofer bei der FPÖ-Kundgebung am Viktor-Adler-Markt gesagt. Das sei eine „unglaubliche Entgleisung“, empörte sich etwa der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ümit Vural. Hofer beleidige die gesamte muslimische Bevölkerung. Die Staatsanwaltschaft Wien solle die Aussagen prüfen.
FPÖ und Hofer als Verdächtige
Eine Anzeige brachte die neue Partei der ehemaligen Nationalratsabgeordneten Martha Bißmann, die Liste SÖZ (Soziales Österreich der Zukunft), gegen Hofer ein. Eine weitere Sachverhaltsdarstellung kam von der „Initiative muslimischer Österreicher-innen“ (IMÖ), ebenfalls wegen des Verdachts der Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren. Nicht nur Hofer sieht die Initiative als Verdächtigen, sondern auch die FPÖ als Veranstalter.
Aussagen „mehr als verantwortungslos“
Eine Entschuldigung Hofers erwartet sich der türkische Verband Atib, die Aussagen seien gegenüber muslimischen Mitbürgern „mehr als verantwortungslos“. Kritik kam auch von der SPÖ: „Hofers herabwürdigende Aussagen und skandalöse Vergleiche gegenüber der islamischen Religionsgemeinschaft sind vollkommen inakzeptabel“, kritisierte Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch.
Nepp: Vereine stecken „tief im Islamistensumpf“
Zur Verteidigung Hofers rückte Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp aus, der sich derzeit im Wahlkampf befindet. Er richtete der IGGÖ, Atib „und den weiteren überflüssigen Gruppierungen“ aus, „vor ihrer eigenen Türe zu kehren“. Die Vereine steckten „tief im Islamistensumpf und ignorieren jegliche westliche Grundwerte wie Meinungsfreiheit oder Gleichberechtigung von Mann und Frau“. Ein Verbot solle daher „angedacht und geprüft werden“.
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