Fast ein ganzes Jahr dauerte das Verfahren der Bezirkshauptmannschaft St. Johann in Salzburg um die Abschusserlaubnis des „Problemwolfes“. Seit Mittwoch liegt der Bescheid „zur Entnahme eines Wolfes“ vor. Doch vom Tisch ist das Thema noch lange nicht. Nicht nur, weil Naturschutzorganisationen Einspruch erheben wollen.
Im Sommer 2019 stellte die Agrargemeinschaft-Tofernalm im Großarltal einen Antrag auf Abschuss des „Problemwolfes“ bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann. Seit Mittwoch liegt die Genehmigung vor. Als Freibrief zur Wolfsjagd taugt der zwölfseitige Schriftsatz jedoch nicht. „Die Genehmigung gilt für einen ,Problemwolf‘ im Großarltal und in einem Teil des Gasteinertals“, so Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Doch einen „Problemwolf“ mit freiem Auge zu erkennen, sei schwer, gibt auch Schwaiger zu. Wohin der „Problemwolf“ von 2019 verschwunden ist, weiß niemand.
Die Landwirtschaftskammer stört die Bürokratie. Kammer-Chef Rupert Quehenberger schlägt vor Weideschutzgebiete mit einer Verordnung auszuweisen. „Wenn hier ein Wolf die Kriterien eines ,Problemwolfes‘ erfüllt, muss eine Entnahme ohne Bescheidverfahren möglich sein“, sagt Quehenberger. Laut Definition des Landes gilt ein Wolf ab 25 getöteten oder verletzten Tieren als Problem.
Gegner pochen auf adäquate Maßnahmen
Doch Abschussgegner stören sich trotz Bürokratie an der Entscheidung. Naturschutzbund und WWF kündigten bereits einen Einspruch an. „Ich bin sicher, dass wir mit dem Einspruch durchkommen. Bei geschützten Tieren ist das gelindeste Mittel anzuwenden“, betont WWF-Experte Christian Pichler. Die Entscheidung der Pongauer Bezirkshauptmannschaft kam laut ihm überraschend. Agrargemeinschafts-Obmann Gerhard Huttegger nahm den Bescheid dagegen nüchtern zur Kenntnis: „Wir sind Landwirte, jedes Lebewesen ist für uns wertvoll.“
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