Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlichen Drogenkonsums gegen Thomas Schmid noch laufen, stärkt der Aufsichtsrat der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG seinem Vorsitzenden den Rücken. Ein Drogentest und eine eidesstattliche Erklärung sichern Schmid vorerst das Vertrauen.
Durch einen Zufallsfund bei den Ermittlungen in der Casinos- und Ibiza-Affäre stieß die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf den mutmaßlichen Drogenkonsum des ÖBAG-Chefs - es gilt die Unschuldsvermutung. Wie die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet, hat der Aufsichtsrat der Staatsholding ÖBAG am Montag entschieden, dass Schmid das Vertrauen nicht entzogen wird. Nach Aufkommen der Vorwürfe Anfang Juni hatte das Gremium seine Rechts- und Compliance-Abteilung eingeschaltet.
SMS kein zwingender Beweis
Der Verdacht hatte sich nach Auswertung von Schmids Handy ergeben, das im Zuge einer Razzia beschlagnahmt worden war. Nun erstatteten dem Zeitungsbericht zufolge Juristen dem Aufsichtsrat Bericht: Demnach ließen die Inhalte gewisser Textnachrichten nicht zwingend darauf schließen, dass Schmid Drogen konsumiert habe.
Zudem seien die Nachrichten verschickt worden, als Schmid noch nicht Chef der Staatsholding war - zum fraglichen Zeitpunkt war er Generalsekretär im Finanzministerium. „Die Sache dürfte verjährt sein“, schreibt der „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) dazu. Schmids Anwalt Thomas Kralik hatte schon Anfang Juni erklärt, er gehe davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Eidesstattliche Erklärung und Drogentest
Schmid, der als Vertrauter von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gilt, soll den Aufsichtsratschef Helmut Kern bereits am Tag vor den Veröffentlichungen des Verdachts auf etwaigen Kokain-Konsum informiert haben. Dabei bot er laut Zeitung sofort an, auch einen Drogentest zu absolvieren. „Das Ergebnis ist negativ“, erklärt Kern dem „Kurier“. Da der Test aber nicht alle 14 Monate abbilden könne, in denen Schmid bereits ÖBAG-Chef ist, habe er eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt, während seiner ÖBAG-Zeit keinen strafrechtlichen Tatbestand begangen zu haben.
„Derzeit keine Handlungsnotwendigkeit“
Laut Kern gebe es weder einen Vertrauensverlust, noch sei Schmid in seinem Job beeinträchtigt. Für den Aufsichtsrat gebe es daher derzeit keine Handlungsnotwendigkeit. Dennoch werde man die Angelegenheit weiter beobachten - bei einem Fehlverhalten soll es zu einer fristlosen Entlassung kommen, so Kern. Kommende Woche ist Schmid im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson geladen.
Die staatliche Beteiligungsholding ÖBAG verwaltet elf staatliche Beteiligungen, darunter jene an den börsennotierten Großunternehmen OMV, Telekom Austria und Österreichische Post sowie an den Casinos Austria.
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