109 Buben, viele noch keine 14 Jahre alt, soll der Mediziner teilweise schwer sexuell missbraucht haben. Ein Teilgeständnis, das vor allem die leichteren Missbrauchsfällen betraf, nützte dem Urologen im Prozess vor der Welser Richterin Christina Steiner-Höllinger ebenso wenig wie seine bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend wurde vom Schöffengericht, das mit 13 Jahren beinahe die Höchststrafe (15 Jahre) aussprach, hingegen der lange Tatzeitraum von fast 20 Jahren und die, so die Vorsitzende, von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falles gewertet.
Arzt darf Beruf nie mehr ausüben
Eine eigene sexuelle Erregung bei den Missbrauchstaten hatte der Angeklagte durchgehend bestritten. Doch auch beim Thema Pädophilie kam das Gericht zu einem strengen Urteil. Weil laut einem Sachverständigen der Drang des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kinder vergreifen könnte, wurde der Arzt, der seinen Beruf nie mehr ausüben darf, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Opfer glaubwürdig
Die Aussagen der missbrauchten Buben, von der Verteidigung zu Prozessbeginn noch in Zweifel gezogen, hielten die Richter für glaubwürdig und um Wahrheit bemüht.
Nichtigkeit und Berufung
Staatsanwalt Manfred Holzinger meldete nach dem Urteil Berufung gegen die Höhe der Strafe an, die Verteidigung hingegen Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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