Beim am Freitag fortgesetzten Mordprozess gegen einen 36-jährigen Kärntner hat der medizinische Sachverständige erläutert, wie die hochschwangere Frau zu Tode gekommen ist. Kurz gesagt, wurde sie niedergeschlagen, ihr die Luft abgedrückt, schließlich ertrank sie in der Badewanne. Ihr ungeborenes Baby sei lebensfähig gewesen, sagte der Sachverständige Peter Grabuschnigg.
Dadurch, dass das Baby noch über die Nabelschnur versorgt worden war, sei es in dem Moment zum Tode verurteilt gewesen, als der Kreislauf der Mutter zusammenbrach und die Vitalfunktionen aussetzten. Der Sachverständige Peter Grabuschnigg: „Dann ist es unrettbar verloren.“
Er sprach von heftiger massiver Einwirkung stumpfer Gewalt gegen den Schädel. Die Frau sei davon benommen oder bewusstlos gewesen. Als Waffe komme ein flacher Gegenstand in Frage, es könne aber auch ein Tritt gewesen sein. Grabuschnigg: „In der Folge ist es zu einem Verschluss der Atemwege und zum Ertrinken gekommen.“ Die Frau hatte also noch gelebt, als sie in die Badewanne gelegt wurde.
DNA-Spuren als Indizien
Eine weitere Sachverständige erklärte, beim T-Shirt, das der Angeklagte am fraglichen Tag getragen hat, seien Spuren des Angeklagten ebenso gefunden worden wie DNA-Spuren des Opfers. An in einer Mülltonne in der Wohnanlage des Angeklagten gefundenen Turnschuhen, von denen Abdrücke auf der Haut des Mordopfer sichergestellt worden waren, wurden keine DNA-Spuren gefunden, aber menschliche Haare und ein Katzenhaar. Die Haare wurden laut der Sachverständigen untersucht, die mitochondrialen Merkmalmuster seien identisch mit jenen des Angeklagten. Die Hypothese, dass die Haare vom Angeklagten stammen, sei um den Faktor 1.381 wahrscheinlicher als dass sie von einer zufälligen Person handeln. „Da sind wir schon in einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit“, sagte die Sachverständige.
Der technische Sachverständige hatte die Handydaten des Angeklagten überprüft. Die Aussagen des Angeklagten bezüglich der Standorte, von wo aus er in der fraglichen Nacht telefoniert hatte, seien technisch nicht möglich. Das würden die Daten des Mobilfunkanbieters bezüglich Reichweite der Stationen, in denen das Handy des Angeklagten eingeloggt war, eindeutig belegen. Aus welchem Grund das Mobiltelefon des Angeklagten zwei Stunden lang nicht erreichbar war, konnte der Sachverständige nicht beantworten. Dies sei nachträglich einfach nicht möglich.
Staatsanwältin Tanja Wohlgemut forderte lebenslange Haft: Es stehe zweifelsfrei fest, dass der Klagenfurter der Täter sei. Verteidiger Manfred Aracher-Stöger hielt dagegen: Der Mord sei noch nicht bewiesen. Derzeit beraten die Geschworenen.
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