Kann man, oder kann man nicht? Ans Meer fahren - und zwar ohne danach Lohn zu verlieren oder gar den Job. Seit Tagen spaltet diese Frage das Land. Ein Runder Tisch soll das klären.
Wer grob fahrlässig handelt und dadurch nicht arbeiten gehen kann, dem muss der Arbeitgeber für diesen Zeitraum kein Entgelt zahlen. So weit, so klar im Arbeitsrecht. Doch das war es dann auch schon mit der Klarheit - denn wann eine solche „grobe Fahrlässigkeit“ vorliegt, ist fraglich. Die Wirtschaftskammer hatte zuletzt festgehalten, dass ein Urlaub in einem Land mit erhöhter Sicherheitsstufe ausreiche. Die Arbeiterkammer widerspricht: Ob auf Mallorca oder am heimischen See - es kommt immer darauf an, wie sich der Arbeitnehmer vor Ort verhält. Also: Wer sich im In- oder Ausland an Abstands- und Hygieneregeln hält, habe nichts zu befürchten.
„Empfehlung“ des Außenministeriums nicht rechtlich bindend
Eine Reisewarnung sei auf jeden Fall ein Grund für dienstrechtliche Konsequenzen, sagt Arbeitsrechtsprofessor Alias Felten. Allerdings: Eine solche gilt in Europa aktuell nur für Großbritannien, Portugal, Spanien, Schweden und die Lombardei. Für alle anderen Länder gilt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und das sei, so das Außenministerium, nur eine Empfehlung und nicht rechtlich bindend.
Video: Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) über die aktuelle Situation
Klar ist: Wer im Ausland an Corona erkrankt, kann schnell festsitzen. Denn ins Flugzeug darf nur einsteigen, wer keine Krankheitssymptome aufweist. Wer mit dem Auto heimfährt und an der Grenze mit Husten ertappt wird, muss in Quarantäne. Und auch dabei gibt es rechtliche Unklarheiten: Behördlich angeordnet, fällt die Quarantäne unter das Epidemiegesetz. Der Lohn wird weiterbezahlt, der Arbeitgeber bekommt Ersatz vom Staat. Ist sie freiwillig (z.B. weil während des Urlaubs die Einreisebestimmungen wieder verschärft werden), liegt wiederum eine Fahrlässigkeit vor, und die Verpflichtung, dem Mitarbeiter den Lohn für die ausgefallene Zeit zu zahlen, entfällt.
Runder Tisch soll „arbeitsrechtliche Klarheit“ schaffen
Die vielen unterschiedlichen Rechtsansichten verunsichern Urlaubswillige. Kommende Woche lädt Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zum Gespräch. „Unser Ziel ist es, arbeitsrechtliche Klarheit im Hinblick auf die Reisewarnstufen zu schaffen, damit alle Arbeitnehmer ihren Urlaub ohne Sorgen antreten können.“
Währenddessen mehren sich die Stimmen, die Unsicherheit sei ein bewusster Schachzug, um die Österreicher im eigenen Land zu halten und den angeschlagenen Tourismus zu stärken. Das scheint - gewollt oder nicht - zu funktionieren: Die Buchungslage, vor allem an den Seen, ist gut. Berichten, es gebe etwa am Wörthersee kaum noch freie Zimmer, widerspricht der Kärntner Hotelier und Branchensprecher Sigismund Moerisch: „Dass die Seen ausgebucht sein sollen, halte ich für eine Mär. Abseits der allerersten Reihe gibt es überall noch freie Kapazitäten, da würde ich von einer Auslastung von rund 50 Prozent ausgehen.“
Teresa Spari, Kronen Zeitung
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