In der Causa LASK nähert sich die Entscheidungsfindung der nächsten Etappe. Die Linzer haben am Mittwochabend gerade noch fristgerecht Einspruch gegen das Senat-1-Urteil der Fußball-Bundesliga eingelegt, nun ist das Protestkomitee am Zug, das laut Liga-Vorstand Christian Ebenbauer bestenfalls Anfang nächster Woche ein Urteil fällen wird. Sollte der LASK sogar vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht gehen, gibt es ein Meisterschaftsende ohne Meister.
Das wegen der Durchführung von verbotenen Mannschaftstrainings initiierte Verfahren, das erstinstanzlich unter anderem einen Sechs-Punkte-Abzug für den LASK brachte, wird immer mehr zu einem Wettlauf gegen die Zeit. Die Langfassung des Protestkomitee-Urteils wird den Oberösterreichern nämlich frühestens Ende kommender Woche zugestellt, danach hat der Grunddurchgangs-Spitzenreiter vier Wochen Zeit, das Ständige Neutrale Schiedsgericht einzuschalten.
Nennschluss für Europa
Vom Einlangen der Klage bis zur Entscheidung der dritten und letzten Instanz würde noch einmal etwa eine Woche vergehen - daher könnte es mit einem Abschluss noch vor dem 3. August, dem Tag des Nennschlusses der Europacup-Teilnehmer, gerade noch klappen. „Ich bin optimistisch, dass sich das ausgeht“, sagte Ebenbauer.
Sollte der LASK tatsächlich vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht gehen, ist allerdings auch klar, dass hinter der Abschlusstabelle nach der letzten Meistergruppenrunde am 5. Juli ein Fragezeichen steht. „Es wäre schade, nicht zu wissen, wie die Endtabelle nach dem sportlichen Ende tatsächlich aussieht“, erklärte Ebenbauer.
Offen ist im Zusammenhang mit der Causa LASK auch noch die Frage, ob es zu Verfahren gegen Funktionäre kommt. „Es macht keinen Sinn, jetzt eine Anzeige einzubringen, weil der Senat 1 keine Verhandlung durchführen würde, bevor das Protestkomitee entschieden hat“, erläuterte Ebenbauer. Vom Tisch sind mögliche Anzeigen aber nicht.
„Unsere Verpflichtung“
LASK-Präsident Siegmund Gruber rechtfertigte den Protest zuletzt gegenüber „Sky“ so: „Was wir uns da erhoffen, das ist, glaube ich, jetzt nicht das Thema, dass wir das heute besprechen. Wir haben hier ganz klar unseren Weg und deswegen haben wir auch diese Berufung abgegeben. Und für all jene, die mir erklären, dass man einen Instanzenzug nicht wahrnehmen darf oder kann oder irgendeine Strafe annehmen, kann ich nur sagen: Wir müssen das sogar. Wir sind verpflichtet dazu bestmöglich dafür zu sorgen, Schaden vom Verein abzuwenden. Das ist eine Sorgfaltsverpflichtung und der kommen wir auch nach.“
Und selbst den Gang bis zum Neutralen Schiedsgericht schließt er deshalb nicht aus, sagt: „Wir werden natürlich so lange dagegen vorgehen müssen, wo wir glauben, dass wir uns ungerecht behandelt fühlen oder dass die Strafe zu hoch ist.“
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