Der Fall hatte im September des Vorjahres für Kopfschütteln gesorgt: Eine große Parfümeriekette hatte gegenüber einer Mitarbeiterin die Kündigung ausgesprochen, da die Frau gemeinsam mit anderen einen Betriebsrat gründen wollte. Vor dem Arbeitsgericht bekam die Betroffene - unterstützt durch die Gewerkschaft - Recht, die Kündigung wurde als gegenstandslos erklärt, „weil diese im Zusammenhang“ mit der geplanten Betriebsratswahl stand, heißt es. Nun jedoch wurde die Mitarbeiterin fristlos entlassen.
In einer Pressekonferenz zusammen mit der Gewerkschaft in Wien hatten zwei betroffene Mitarbeiterinnen - darunter auch die nun fristlos entlassene Sabrina E. - „bedenkliche Zustände“ bei Douglas Österreich angeprangert. Sie sprachen u.a. von spontanen Taschenkontrollen, einer hohen Anzahl von Kündigungen und einer überhaupt von Angst geprägten Stimmung. Vonseiten des Unternehmens wurde damals ein Zusammenhang der Kündigungen mit einer Betriebsratsgründung in Abrede gestellt. Stichprobenartige Taschen- oder Spind-Kontrollen seien in Österreich gesetzlich zulässig, reagierte eine Douglas-Pressesprecherin auf die weiteren Vorwürfe. Selbstverständlich fänden solche Kontrollen stets nur im Beisein der Mitarbeiterinnen statt, wurde damals betont.
Arbeitsgericht sah Kündigung als gegenstandslos an
Sabrina E. zog in der Folge vors Arbeits- und Sozialgericht, bekam schlussendlich Anfang Juni Recht. Die Kündigung wurde als „gegenstandslos erklärt“, „weil diese im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl stand“, so die Gewerkschaft (GPA) via Aussendung. Unmittelbar nach dem Urteil kündigte die Parfümeriekette aber bereits an, gegen die Wiedereinstellung der Mitarbeiterin Berufung einlegen zu wollen. Einmal mehr wurde betont, dass die Kündigung nichts mit der beabsichtigten Betriebsratsgründung zu tun habe, sie sei vielmehr aufgrund „schwerwiegender Verfehlungen“ erfolgt, hieß es damals in einer schriftlichen Stellungnahme des Anwalts von Douglas Österreich, Robert Prchal.
An ihren Bestrebungen einer Betriebsratsgründung hielt die Mitarbeiterin in der Folge fest. Nun erfolgte laut GPA die fristlose Entlassung der Mitarbeiterin, „was mit geschäftsschädigendem Verhalten begründet wurde“.
Douglas: „Entschieden, das Dienstverhältnis aufzulösen“
Dies bestätigte auch eine Douglas-Sprecherin am Samstag. Die Mitarbeiterin verbreitete auf Social-Media-Kanälen ein Video zu dem Fall. In Summe seien bereits gegen drei Teilzeitmitarbeiterinnen aus Wien Gerichtsverfahren abgehandelt worden - in zwei Fällen habe Douglas gewonnen, so die Unternehmenssprecherin weiter. „Aufgrund der nunmehr erfolgten Verbreitung unwahrer, geschäftsschädigender Tatsachen über Douglas durch Frau E. in der Öffentlichkeit haben wir uns entschieden, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen“, so die offizielle Begründung des Unternehmens für die fristlose Entlassung. Erneut wurde betont, dass man dem Wunsch nach „einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich“ offen gegenüberstünde, „wenn vor Ort die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt seien“.
„Eindeutiges Signal, das die Beschäftigten einschüchtern soll“
Seitens der Gewerkschaft zeigte man sich ob dieses Vorgehens entsetzt: „Wir sind fassungslos, dass das Unternehmen zu solchen Methoden greift. Das ist unter jeder Kritik und gefährdet die demokratische Kultur. Wenn es geschäftsschädigend sein soll, sich als MitarbeiterIn öffentlich für die Einsetzung einer gesetzlich vorgesehenen Interessensvertretung auszusprechen, dann ist das eindeutig ein Signal, das die Beschäftigten einschüchtern soll“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.
Teiber bot an, dass sich Beschäftigte melden können, „sollte es zu Einschüchterungen oder anderen Missständen kommen“, und kündigte überdies bereits rechtliche Schritte an: „Wir werden die Entlassung selbstverständlich gerichtlich anfechten und werden auch alle Möglichkeiten ausloten, wie trotzdem eine Wahl im Unternehmen stattfinden kann.“ Gerade in Zeiten der Corona-Krise „braucht es Solidarität und Zusammenhalt, nicht undemokratische Führungsmethoden von vor hundert Jahren“, so Teiber.
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