Just zu Beginn des Coronavirus-bedingten Shutdowns hätten Krisztina V. und ihre Familie eine Ägypten-Reise antreten sollen. Das haben die Urlauber freilich nicht getan. Der Veranstalter wollte den Reisepreis vorerst nicht erstatten. Bis die Ombudsfrau nachfragte.
Der jährliche Familienurlaub war bereits im Jänner gebucht worden. Da war das Coronavirus zumindest in Europa noch kein großes Thema. „Meine Mutter aus der Schweiz, mein Bruder, der in Ungarn lebt, und ich, wären am 15. März von Wien aus nach Ägypten geflogen“, schildert Frau V. Doch dann kam die Corona-Krise, die alle Reisepläne zunichtegemacht hat. „Die Reiseversicherung hat uns wegen der Pandemie den Versicherungsschutz gekündigt. Es war absehbar, dass die Flughäfen schließen und eine Rückreise fast unmöglich werden würde. Auch unser Rückflug wurde bereits vor Reiseantritt annulliert. Es gab erste Grenzschließungen und Quarantäne-Ankündigungen“, so Frau V., die daraufhin vernünftigerweise beschloss, von der Reise zurückzutreten bzw. diese auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
„Wir wären auch mit einem Gutschein zufrieden gewesen, doch der Reiseveranstalter verweigert unverständlicherweise jegliches Entgegenkommen“, wandte sich die Wienerin schließlich verzweifelt im Namen ihrer Familie an uns. Nach der Anfrage der Ombudsfrau hat sich FTI Austria dann doch noch daran „erinnert“, dass es in Österreich bereits ab dem 13. März eine entsprechende Reisewarnung gegeben habe. Man entschuldigte sich jetzt für die Umstände und freut sich, dass die Buchung kostenfrei storniert werden kann. Gut so.
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