Der Deutsche, der seinen Wohnsitz in Ungarn hatte, war zuvor in Deutschland als Lokalbetreiber sowie 15 Jahre lang als Gewürz- und Teehändler tätig gewesen. Nachdem er dieses Geschäft aufgeben musste, beteiligte er sich an einer Schreinerei, die 2007 in Konkurs ging. Seither lebte er von Gelegenheitsarbeiten und versuchte ein neues Geschäft aufzubauen. Nach seinen Angaben habe er zwar zahlreiche Aufträge gehabt, aber als ihm das Geld zum Warenkauf ausging und er seine Miete nicht mehr bezahlen konnte, habe er die Idee zu dem Bankraub gehabt.
Kassier mit Softgun bedroht
In Graz besorgte er sich in einem Army-Shop eine schwarze Softgun. Zuerst hatte er eine Bank in St. Radegund bei Graz ins Auge gefasst, das Objekt beobachtet und dabei im Auto genächtigt. Doch war dort zu viel Kundenverkehr, weshalb er am nächsten Tag, am 10. Juni, zur Raiffeisenbank in Schemerlhöhe/Nestelbach fuhr. Den an der Südautobahn gelegenen Ort kannte er von seinen Fahrten von Ungarn nach Graz. Maskiert mit einem Pullover, in den er Sehschlitze geschnitten hatte, bedrohte er mit der Waffe den Kassier: "Geld her, schnell, flott. Nur großes Geld." Die Beute packte er in eine mitgebrachte schwarze Tasche, beim Verlassen der Bank drehte er sich noch einmal um und richtete die Pistole auf den Angestellten - was ihm Staatsanwältin Elisabeth Gasser als erschwerend zur Last legte. Eine Zeugin sah den 55-Jährigen zum Auto laufen, notierte das Kennzeichen, gab es an die Polizei weiter und nahm selbst mit ihrem Auto die Verfolgung auf.
Angeklagter: "Hatte nichts mehr zu verlieren"
Bei Ludersdorf wurde der Mann gestellt und ließ sich widerstandslos festnehmen. Seine Tat begründete er damit, dass er von den Banken kein Geld mehr bekommen habe. Er habe den Raub als letzte Möglichkeit gesehen: "Ich hatte nichts mehr zu verlieren, mit 55 Jahren nimmt dich keiner mehr, das war die Erfahrung.". Es tue ihm leid, er habe niemanden verletzen wollen, die Softgun sei auch keine echte Waffe gewesen. Warum er sich die Waffe besorgt habe, wollte Richterin Hacker wissen: "Mit einer ungedeckten Scheckkarte kann man nix abheben", lautete die Antwort. "Das ist kein Spaß", so die Richterin. "Ich wollte niemand verletzen", wiederholte der Angeklagte, er habe auch gewartet, bis niemand mehr in der Bank gewesen sei. Verteidiger Walter Rudich plädierte für Nachsicht, da sein Mandant unbescholten und geständig sei und bei der Tat wegen seiner Probleme "das Unrechtsbewusstsein ausgeblendet" habe.
Beim Urteil ließ der Schöffensenat Milde walten: Vom möglichen Strafrahmen bis zu zehn Jahren gab es ein Fünftel, zwei Jahre unbedingt. Der 55-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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