Verliere ich mein Gehalt, wenn ich im Urlaub an Corona erkranke? Droht mir vielleicht die Kündigung? Diese Frage ist nun rechtich geklärt. Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach: „Besucht man Länder mit Reiswarnungsstufe 1 bis 4, hält sich dort an die Auflagen, erkrankt aber dennoch an COVID-19, so ist die Entgeltfortzahlung gesichert. Gleiches gilt natürlich auch für den Urlaub im Inland.“
Arbeitsministerium, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung sind beim Thema Erkrankung und Gehaltsfortzahlung nach einem Auslandsaufenthalt zu einer rechtliche Einigung gekommen. Die Leiterin der AK-Arbeitsrechtsabteilung, Susanne Kißlinger: „Hält man sich an die landesüblichen COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen und gilt für das jeweilige Land höchstens die Reisewarnungsstufe vier, hat man im Falle einer Erkrankung nichts zu befürchten und erhält weiter sein Gehalt.“
Kein Gehalt bei grober Fahrlässigkeit
Keine Sicherung der Entgeltfortzahlung gebe es, wenn man sich grob fahrlässig verhält, in einem Land mit Reisewarnungsstufe fünf oder sechs urlaubt und erkrankt, beziehungsweise unter Quarantäne gestellt wird. „Ein Entlassungsgrund ist eine Erkrankung allerdings nicht!“ Als grob fahrlässiges Verhalten gilt etwa das gemeinsame Trinken aus einem Gefäß bei einer Feier.
Goach: „Es war wichtig, dass endlich Klarheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen wurde. Die Menschen arbeiten hart und dürfen nach ihrem verdienten Urlaub nicht im rechtsleeren Raum stehen!“
Bei Fragen zu Corona und Arbeitsrecht geben die Experten der AK telefonische Auskunft: 050 477-1000
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