Nicht zurechnungsfähig

Hitlergruß im Suff: Tiroler kassierte Geldstrafe

Tirol
30.06.2020 17:00
Er zeigte den Hitlergruß, rief einige Male die Parole „Sieg Heil“ und hatte sogar mehrere Nazi-Bilder auf seinem Handy: Ein 22-jähriger Unterländer kam für den „Blödsinn“ – wie er es nannte – wahrlich noch einmal mit einem blauen Auge davon. Er war aufgrund eines Rausches nämlich nicht mehr zurechnungsfähig.

Andere wurden für ein ähnliches Verhalten schon vor einem Schwurgericht wegen Wiederbetätigung verurteilt. Doch die Staatsanwaltschaft hatte ein Nachsehen mit dem Maurer.

Bei einem Krampuslauf im Tiroler Unterland trank der bisher unbescholtene Mann im Vorjahr eindeutig über den Durst. Was er heute nicht mehr so genau weiß: Er zeigte vor versammelter Menge den Hitlergruß und brüllte dazu gleich dreimal „Sieg Heil“. Auf Bildern ist der ausgestreckte Arm eindeutig zu sehen. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Es tut mir leid. Ich war aber auch schon hübsch rauschig“, gab sich der Angeklagte nun am Innsbrucker Landesgericht kleinlaut. Es sei einfach eine Dummheit gewesen, betonte der 22-Jährige. Gefallen am Nationalsozialismus habe er allerdings mit Sicherheit keinen. 

Richter Bernhard Rüßkamp (Bild: Andreas Fischer)
Richter Bernhard Rüßkamp

Nazi-Bildchen per Handy an Freunde geschickt
Mehrere einschlägige Bilder auf seinem Handy werfen aber kein gutes Licht auf ihn. „In einigen WhatsApp-Gruppen hat man sich die Bildchen eben gegenseitig zugeschickt. Gedacht habe ich mir dabei nichts. Es ist mir nun aber eine Lehre.“ Dabei wurde über den 22-Jährigen für eine Nachricht mit „SS 88“ von der Bezirkshauptmannschaft bereits eine Verwaltungsstrafe von 100 Euro verhängt.

15 Jahre Haft hätten dem Maurer drohen können
Richter Bernhard Rüßkamp ließ dennoch Milde walten. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft – vor dem Schwurgericht hätte dem Angeklagten sogar bis zu 15 Jahre Gefängnis blühen können – kam der Unterländer mit einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 1680 Euro davon. Zudem muss er 350 Euro für das Verfahren bezahlen. Er nahm das Urteil sofort an.

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