Der Fall des 13 Jahre nach einer Verkehrsübertretung von der Stadt Wels gepfändeten Markus P. (46) aus Marchtrenk ist kein Einzelfall. Am Dienstag besuchte der Exekutor auch die 89-jährige Maria M. Ihre Verkehrsübertretung war 1996 erfolgt. „Wir vollziehen nur Gesetze“, betont Magistratschef Peter Franzmayr.
„Ich bin gerade beim Frühstück gesessen, als ein Exekutor an der Tür geklopft und 43 Euro und 68 Cent von mir gefordert hat“, sagt Maria M. (89). Die auf einen Rollator angewiesene Rentnerin war völlig perplex und bezahlte bereitwillig. Der von der Stadt Wels beauftragte Exekutor erklärte ihr, dass es sich um eine alte Verwaltungsstrafe nach einer Verkehrsübertretung im Jahr 1996 handelt. Maria M. weiß selbst nicht, welche Übertretung ihr damals passiert ist: „Das ist einfach viel zu lang her.“
Ärger über Magistrat
Sohn Siegfried M. (63) ärgert sich über den Magistrat: „Wegen einer derart lächerlichen Summe nach so langer Zeit noch alte Menschen zu erschrecken, ist nicht gerade fein.“ Dem Exekutor sei das richtig peinlich gewesen, er habe sich entschuldigt und auch den Kopf über die Eintreibungsforderung geschüttelt, so der Junior.
„Menschlich nachvollziehbar“
Für Magistratsdirektor Peter Franzmayr scheint der Ärger, dass nach so langer Zeit noch eine Pfändung stattfindet, menschlich zwar nachvollziehbar - er sagt aber: „Wir halten uns dabei an die Gesetze. Eine Verjährung in derartigen Fällen tritt erst nach 30 Jahren in Kraft.“ Wer eine Verwaltungsübertretung begehe, müsse Strafe bezahlen: „Das ist ein Grundsatz, der ausnahmslos für jeden gilt.“
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