Schadenersatzklage

Ducati Club zieht wegen Fahrverbot vor Gericht

Tirol
02.07.2020 09:03

Im Kampf gegen das Fahrverbot für „laute“ Motorräder auf fünf Strecken im Tiroler Außerfern schlägt nun der „Ducati Club Tirol Oberland“ laute Töne an. Er beauftragte eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei, zivil- und verfassungsrechtlich dagegen vorzugehen. 

Seit 10. Juni gilt auf fünf Außerferner Strecken - unter anderem auch auf der Hahntennjochstraße - ein Fahrverbot für Motorräder mit einem Nahfeldpegel (Standgeräusch) über 95 Dezibel. Der Ducati Club Tirol Oberland hatte es schon angekündigt und macht jetzt ernst: Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei soll „aufgrund der rechtswidrigen Verordnung zivil- und verfassungsrechtlich vorgehen.“

Standgeräusch nicht repräsentativ
Die Hersteller aller Motorradmarken würden bei der Produktion der Motorräder und Herstellung der Bauteile die strengen europäischen Vorgaben einhalten. Der Schallpegel des Standgeräusches sei für die Geräuschentwicklung keinesfalls repräsentativ. Vielmehr sei die Vorbeifahrtmessung relevant, eine sehr aufwändige Prozedur, die immerhin Teil des Typgenehmigungsverfahrens ist. Die Behörde habe sich aber auf das Standgeräusch abgestellt, da dieses ohne Lärmmessung einfach aus dem Typenschein abzulesen ist.

Verordnung bekommt Verfassungscheck
Da Motorradeigentümer, die an den betroffenen Straßen wohnen, eine Wertminderung erleiden, werde man von der Republik Österreich Schadenersatz fordern. Auch verfassungsrechtlich werde man die Verordnung bekämpfen. Mit einem Antrag auf Verordnungskontrolle vor dem Verfassungsgerichtshof werden die Juristen die Gesetzmäßigkeit durchleuchten lassen. „Wir zweifeln auch die Klarheit und ausreichende Kennzeichnung der Zusatztafel an“, sagt Andreas Sedlak, Vizepräsident des Clubs. Weiters stelle die Fokussierung auf Motorräder eine Diskriminierung dar, da auch andere Kraftfahrzeuge Lärmemissionen verursachen.

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