Zwölf Jahre Haft

Lebensgefährte verblutete: Steirerin ging shoppen

Steiermark
02.07.2020 16:12

Weil sie Anfang März ihren 37-jährigen Lebensgefährten nach einem Messerangriff verbluten ließ, stand am Donnerstag eine 33-Jährige in Leoben vor Gericht. Denn statt ihm zu helfen, legte sie sich schlafen. 18 Stunden später war er tot. Die Angeklagte erklärte gegenüber den Geschworenen, dass sie die Situation falsch eingeschätzt hätte. Das Urteil - zwölf Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Der tödliche Streit passierte in der Wohnung der Lebensgefährten in Judenburg. Das Paar, dass eine gemeinsame 13-jährige Tochter hat, die ihnen aber abgenommen wurde, ist seit 2005 zusammen und die Beziehung soll geprägt gewesen sein von Alkoholmissbrauch, Streit, Eifersucht und Gewalt. So wurde es auch am 3. März wieder laut. Aber die Nachbarn waren das gewohnt, weshalb keiner Verdacht schöpfte.

Streit eskalierte
Staatsanwalt Benedikt Petzner schilderte den Ablauf des Tattages: „Gleich nach dem Aufstehen haben sie zusammen Bier getrunken. Dann hatten sie einen Termin beim AMS und dort gab es bereits einen verbalen Streit.“ Dann sei es mit Bier, Schnaps und Wein den Tag über verteilt weitergegangen. Zu Hause gab es wieder eine Auseinandersetzung - deswegen verließ die Frau die Wohnung, um anderswo mit einem Bekannten weiterzutrinken. Als sie zurückkam, eskalierte der Streit. „Er war eifersüchtig“, glaubte der Ankläger.

(Bild: stock.adobe.com, Symbolbild)

Es kam zu einer Rangelei, die 33-Jährige griff nach einem Buttermesser. Sie fuchtelte damit herum, dann stach sie zu. Vor Gericht war sie dazu nicht geständig, die 33-Jährige schloss aber auch nicht aus, dass es so gewesen sein könnte. Sie stach ihren Lebensgefährten knapp unter dem Ohr hinein und in die Flanke. „Es war eine Rauferei, ich habe ihn nicht gezielt so schwer verletzen wollen“, beteuert sie. Das Blut sei gespritzt, das Opfer schlug zurück und dann gingen die beiden beleidigt auseinander, erklärt der Staatsanwalt.

(Bild: Sepp Pail)

Angeklagte: „Ruf doch die Rettung“
„Noch während sie sich niederlegte, versuchte das Opfer die Blutung zu stillen. Er stürzte immer wieder, was die Angeklagte auch bemerkte. Aber sie reagierte nicht.“ Sogar als sich der Mann blutüberströmt und stöhnend neben sie legte, habe sie ihm nur das Handy gereicht und gesagt, er soll doch die Rettung rufen. Das machte er aber nicht. „Sie sagte nur: ,Ist mir wurscht‘“, betonte Petzner.

In der Nacht sei das Opfer auf allen Vieren zur Toilette gekrochen. Dabei stürzte der Mann wieder. „Und was macht die Angeklagte? Nichts. Sie schlief seelenruhig weiter.“ Selbst am nächsten Morgen habe die 33-Jährige der Zustand ihres Lebensgefährten nicht interessiert. Sie sei einkaufen gegangen und machte sich dann zu Hause in der blutverschmierten Wohnung etwas zu essen.

Zitat Icon

Erst 18 Stunden nach den Stichen sah sie erstmals nach, wie es ihm geht. Zu dem Zeitpunkt war es zu spät. Er war verblutet.

Der Staatsanwalt

„Ich hatte auch Schmerzen“
Die Mordangeklagte sagte, sie habe sich schon gedacht, dass ihr Lebensgefährte nach der Auseinandersetzung Schmerzen hatte. „Ich hatte ja auch Schmerzen.“ Vor Gericht gestand sie auch ein, dass sie ihm dabei zusah, wie er ins Klo gekrochen sei. „Ich habe weitergeschlafen“, meint die 33-Jährige. Gegen Mittag stand sie dann auf, während ihr Lebensgefährte im Nebenzimmer lag. „Ich zog mich an, nahm die Bankomatkarte und ging einkaufen.“

Zitat Icon

Der Alkohol war bei der Tat ausschlaggebend.

Psychiater Manfred Walzl

Gutachter empfiehlt Entzug in Anstalt
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl empfahl einen Entzug in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, da die 33-Jährige unter einem Abhängigkeitssyndrom leidet und die Gefahr bestehe, dass sie unter Alkoholeinfluss wieder gewalttätig wird. 

Donnerstagnachmittag dann die Entscheidung des Geschworenengerichts: Zwölf Jahre Haft wegen Mord durch Unterlassung. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit und auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt