Im Prozess um den Wiener Stadterweiterungsfonds hat das Landesgericht Wien alle Angeklagten am Donnerstag zur Gänze freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem ehemaligen Geschäftsführer und drei Sektionschefs im Innenministerium war im Zusammenhang mit Mittelvergaben Untreue mit einem Schaden von 1,1 Millionen Euro vorgeworfen worden. Das Gericht stellte fest, dass der beschuldigte Vorwurf des wissentlichen Befugnismissbrauchs nicht nachweisbar sei.
Der Wiener Rechtsanwalt Karl Schön, der bei der Auflösung des Fonds im Jahr 2017 zum Kurator bestellt wurde, meinte am Ende des sechsten Verhandlungstags: „Ich habe den Fonds nie als geschädigt angesehen. Ich sehe ihn auch jetzt nicht als geschädigt an.“
Anklage bis zuletzt aufrecht
Oberstaatsanwalt Stephan Schmidmayr von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hielt dessen ungeachtet seine Anklage bis zuletzt aufrecht. Das Beweisverfahren habe seiner Ansicht nach die Vorwürfe bestätigt. Dem widersprach letztlich das Urteil des Gerichts und auch Verteidiger Peter Lewisch. Die Angeklagten hätten im Wunsch der verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) den Fonds aufgelöst und das Fondsvermögen für karitative Zwecke gespendet.
„Breit gestreut Gutes getan“
Man habe im Sinne der ministerialen Anordnung „breit gestreut Gutes getan. Zu breit gestreut gibt es nicht“, betonte Lewisch. Die Angeklagten hätten satzungs- und gesetzeskonform gehandelt. In dem Prozess hatten auch Kardinal Christoph Schönborn und die ehemalige Ministerin Maria Fekter (ÖVP) ausgesagt. In der Einvernahme des Kardinals ging es um eine Spende des Fonds in Höhe von 250.000 Euro an die katholische Kirche zum Bau eines Gotteshauses in Wien-Donaustadt.
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