Reform in Deutschland
„Upskirting“ und Gafferfotos künftig eine Straftat
Wer in Deutschland künftig heimlich unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, verstößt gegen das Gesetz und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch Gaffer, die Unfalltote fotografieren oder filmen, machen sich bald strafbar. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am frühen Freitagmorgen eine entsprechende Gesetzesverschärfung.
Beim sogenannten „Upskirting“ werden unbemerkt Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht - Täter lauern ihren Opfern oft auf Treppen auf oder nutzen Selfie-Sticks, um unauffällig an ihre Motive zu kommen. Bisher galt dies nicht als Straftat - doch nach der Reform wird diese Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bisher schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.
Justizministerin: „Müssen Angehörigen Leid ersparen“
„Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. „Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“
Deutschland folgt Beispiel anderer Länder
In England und Wales ist „Upskirting“ bereits seit vergangenem Jahr strafbar. Das Gesetz wurde nach der Initiative einer Autorin beschlossen, die selber Opfer von heimlich unter dem Rock geschossenen Fotos war und eine Medienkampagne initiierte hatte.
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