Fleischfabrik-Cluster
Gericht hob Lockdown in Gütersloh auf
Ein Gericht hat die nach dem Corona-Fällen in der Tönnies-Fleischfabrik erlassenen Beschränkungen im Landkreis Gütersloh vorerst außer Kraft gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen teilte am Montag mit, dass die Corona-Regionalverordnung nach der Prüfung im Eilverfahren voraussichtlich rechtswidrig sei.
In der Urteilsbegründung wurden unter anderem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Gleichbehandlungsgrundsatz angeführt. Der gegenwärtige Erkenntnisstand rechtfertigt nicht, dass sich der Geltungsbereich der Maßnahme auf das gesamte Gebiet des Kreises erstreckt.
Die Landesregierung hatte nach dem Fall bei Tönnies die Beschränkungen für die Kreise Gütersloh und Warendorf erlassen. Für Warendorf wurden sie in der vergangenen Woche aufgehoben. In Gütersloh endet der Lockdown Mittwoch 0 Uhr.
Tönnies-Schlachthof von Aktivisten besetzt
Am Wochenende besetzten Tierrechtsaktivisten den Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück. Rund 30 Mitglieder des Bündnisses „Gemeinsam gegen die Tierindustrie“ erklommen das Dach und blockierten die Hauptzufahrtsstraße. Das Bündnis fordert eine dauerhafte Schließung des Betriebs.
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