Die EU hat den Weg für die österreichische Staatshilfe im Volumen von 150 Mio. Euro an die Austrian Airlines (AUA) freigemacht. Die Europäische Kommission habe nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass ein nachrangiges - in einen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss wandelbares - Darlehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehe, hieß es Montagabend.
Mit der Maßnahme solle die österreichische Lufthansa-Tochter AUA teilweise für die durch den Coronavirus-Ausbruch erlittenen Einbußen entschädigt werden, teilte die Europäische Kommission mit.
Teilweise Entschädigung für die AUA
„Die mit 150 Mio. Euro ausgestattete öffentliche Unterstützungsmaßnahme wird es Österreich ermöglichen, Austrian Airlines zum Teil für die Einbußen zu entschädigen, die direkt auf die zur Eindämmung des Coronavirus verhängten Reisebeschränkungen zurückzuführen sind“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager.
Massive Einbußen für Fluggesellschaft
Die Luftverkehrsbranche sei vom Ausbruch von Covid-19 „besonders hart getroffen“. Die AUA flog mit ihrer Flotte von 82 Flugzeugen im Vorjahr mehr als 130 Destinationen an und beförderte rund 14,7 Millionen Passagiere. Seit Beginn der Corona-Krise musste die Fluggesellschaft ihre Dienste jedoch stark zurückfahren.
Schaden „weder ersetzt noch gedeckt“
Der Schaden, den die AUA als direkte Folge der von Österreich und anderen Zielländern verhängten Reisebeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entstanden ist, soll damit jedoch „weder ersetzt noch gedeckt“ werden. Somit werde mit den heute genehmigten Maßnahmen „nur Schaden ersetzt, der durch keine andere Unterstützung gedeckt ist“, begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung.
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