Die Covid-19-Pandemie sorgt derzeit für „besondere Umstände“ bei Reisen in die beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher. Es gibt von Land zu Land, oft sogar von Region zu Region unterschiedliche Regelungen. Ein Befolgen des „Corona-Knigge“, eine gründliche Reisevorbereitung und ein Studieren aktueller Bestimmungen bezüglich Ein- und Ausreise werden dringend angeraten. Wer gegen die Regeln und Maßnahmen verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen.
Mit dem Sommerbeginn zieht es die Österreicher auch wieder in ferne Länder. Doch: „Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich. Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und der Regeln vor Ort sind sehr wichtig“, warnt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
Horrende Strafen möglich
Es gilt, die Corona-Regeln des jeweiligen Urlaubslandes einzuhalten, ansonsten drohen hohe Strafen - teils in Höhe mehrerer Tausend Euro. Die konkrete Höhe ist von Land zu Land unterschiedlich, in Kroatien sind sogar bis zu 15.800 Euro Strafe möglich. „Für den Fall, dass während des Urlaubs grippeähnliche Symptome auftreten, sollte man gewappnet sein. Die jeweilige Telefonnummer, an die man sich bei einem Covid-19-Verdacht wenden kann, speichert man am besten gleich im Handy ein“, empfiehlt die Touristikerin.
Für den Fall, dass während des Urlaubs grippeähnliche Symptome auftreten, sollte man gewappnet sein.
Maria Renner, ÖAMTC-Touristikerin
Online-Registrierung für Italien-Einreise
„Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden“, so Renner. Wer zum Beispiel per Flugzeug oder Fähre nach Sardinien möchte, muss das entsprechende Formular 48 Stunden vorher elektronisch ausfüllen und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegen. Bei der Ankunft in Sardinien wird außerdem die Körpertemperatur gemessen. Bei Verstößen liege der Strafrahmen zwischen 400 und 3000 Euro, so die Expertin.
Einreise nach Griechenland mit QR-Code, Registrierung für Zypern
Für die Einreise nach Griechenland, egal ob am Land-, See- oder Luftweg, ist eine Online-Registrierung 24 Stunden vorher verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird. Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob man bei der Einreise auf SARS-CoV-2 getestet werden muss. Bis zum Eintreffen des Ergebnisses muss man sich dann am angegebenen Aufenthaltsort in Quarantäne begeben. Wer gegen diese Auflagen verstößt, kann mit Strafen in Höhe von 500 Euro belangt werden. Für Zypern gilt: Auch dort ist eine Online-Registrierung notwendig, mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt.
(Online-)Registrierung für Kroatien und Spanien
„Für die Einreise nach Kroatien - das Land vermeldete Anfang Juli wieder hohe Corona-Zahlen - ist eine Registrierung erforderlich, die entweder vorher oder direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden kann“, erklärt die Expertin. Sie empfiehlt: „Um Wartezeiten zu vermeiden, erledigt man das besser zu Hause.“ Wer nach Spanien fliegen möchte, muss sich mindestens 48 Stunden vor der Abreise online registrieren. Bei Missachtung der Corona-Regeln drohen bis zu 100 Euro Strafe. Kein Kavaliersdelikt sind dort illegale „Corona-Partys“ - diese schlagen mit bis zu 10.400 Euro zu Buche.
Video: Reisen nach Spanien wieder erlaubt
Mund-Nasen-Schutz in Deutschland Pflicht
Hinsichtlich Maskenpflicht ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Deutschland aktuell in allen geschlossenen Räumen verpflichtend vorgesehen, also z.B. auch in Geschäften. „Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Kroatien, Spanien, Deutschland, Slowenien und Italien“, so Renner. Strafen sind, abhängig vom jeweiligen Bundesland, in Höhe mehrerer Hundert Euro möglich.
Vorgeschriebener Mindestabstand variiert
Der vorgeschriebene Mindestabstand variiert zwischen einem und zwei Metern in den jeweiligen Ländern. In Italien beispielsweise muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, bei sportlichen Aktivitäten zwei Meter. Wo das nicht möglich ist, bzw. generell in geschlossenen Räumen, gilt die Maskenpflicht. „Am besten geht man auf Nummer sicher und hält immer genügend Abstand“, betont die ÖAMTC-Expertin.
Einschränkungen für Fahrgemeinschaften länderabhängig
Für Fahrgemeinschaften existieren in Kroatien, Slowenien und Deutschland keine Einschränkungen. In Italien aber sehr wohl: Wer mit nicht haushaltszugehörigen Personen im Auto unterwegs ist, muss den Beifahrersitz freilassen, in den weiteren Sitzreihen sind je maximal zwei Personen erlaubt - und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Insassen verpflichtend. In Spanien - hier werden schon 28.000 Todesopfer beklagt - gilt für Fahrgemeinschaften „nur“ Maskenpflicht. Übrigens: In Slowenien können bei Verstößen Strafen in Höhe von 400 bis 4000 Euro fällig werden, in Kroatien gar 1050 bis 15.800 Euro.
Ein Handbuch gibt es auf www.bmafj.gv.at. Richtlinien für Urlaub in Österreich oder anderswo finden Sie auch unter www.sozialministerium.at. Alle Infos zur ÖAMTC-Übersicht finden Sie hier.
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