Urteil in München

Tesla darf nicht mehr mit „Autopilot“ werben

Digital
14.07.2020 16:00

Tesla hat einem Gerichtsurteil zufolge den Mund bei der Werbung für seine Autos zu voll genommen. Das Landgericht München I verbot dem kalifornischen Unternehmen am Dienstag, mit dem Begriff „Autopilot“ für seine Fahrzeuge zu werben.

Auch einige weitere Werbeaussagen im Zusammenhang mit autonomem Fahren untersagte die Kammer dem derzeit wertvollsten Autohersteller der Welt. Sie gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt.

(Bild: APA/AFP/GETTY IMAGES/SPENCER PLATT)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Wettbewerbszentrale die nötige Sicherheitsleistung von 100.000 Euro erbringt, um das Urteil trotzdem sofort vollstreckbar zu machen, will sie nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden.

Die Organisation hatte in ihrer Klage moniert, dass Tesla unter anderem den Eindruck erweckt habe, dass seine Autos mit einem Fahrerassistenz-Paket „bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften“. Das aber könne das kalifornische Unternehmen gar nicht erfüllen. Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich. Daher sei die Werbung irreführend.

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