Der Strafprozess gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, der ein Wiener Bierlokal-Betreiber üble Nachrede und Kreditschädigung vorwirft, wird am 11. September fortgesetzt. Maurers Anwältin Maria Windhager bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Medienbericht. Der Prozess war im September des Vorjahres vertagt worden.
Die Hintergründe des Verfahrens sind bekannt: Maurer erhielt vom Facebook-Account eines Lokalbetreibers widerwärtige obszöne Nachrichten und konnte keine rechtlichen Schritte einleiten. Also veröffentlichte sie diese Botschaften und „outete“ den Wirt. Fazit: Sie deckte eine Gesetzeslücke auf und tappte als Erste selbst hinein.
Üble Nachrede: Erstes Urteil aufgehoben
Der Bierwirt, vertreten von Adrian E. Hollaender, behauptete, die Nachrichten seien von einem in seinem Lokal stehenden Computer, aber nicht von ihm selbst verfasst worden, und klagte. Im ersten Rechtsgang wurde sie wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde aufgehoben, Prozess Nummer zwei wird nun im Wiener Landesgericht fortgesetzt.
Unsicher dürfte Windhager zufolge allerdings sein, dass die Verhandlung am 11. September auch tatsächlich abgeschlossen wird. „Wir würden uns sehr wünschen, dass das Verfahren in der Sache endlich entschieden wird.“
„Arschloch“-Verfahren am Bezirksgericht Josefstadt
Abgesehen davon läuft am Bezirksgericht Josefstadt ein weiteres Verfahren gegen Maurer. Der Bierwirt hatte die Abgeordnete zivilrechtlich auf Unterlassung geklagt, weil sie ihn in einer WhatsApp-Nachricht als „Arschloch“ tituliert hatte. Windhager wies darauf hin, dass dies in einer privaten Nachricht an den früheren Besitzer des Lokals, der noch die Webseite für den Bierwirt betreute, geschehen sei und nicht an den Lokalbetreiber selbst. Darüber hinaus sei es wohl als „Entrüstungsbeleidigung“ zu klassifizieren und obendrein verjährt. Hollaender hatte im Strafverfahren im Vorjahr wegen des Ausdrucks auch eine Ausdehnung auf das Delikt der Beleidigung angestrengt.
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