Corona-Maßnahmen

Im Innsbrucker Rathaus gilt wieder Maskenpflicht

Tirol
15.07.2020 12:53

Nachdem die Zahl der Corona-Infizierten zuletzt in Tirol und vor allem in der Landeshauptstadt wieder gestiegen war, geht die Stadt Innsbruck nun auf Nummer sicher und führt in Teilen des Rathauses wieder die Maskenpflicht ein.

„Um den Schutz der Gesundheit der Bürger und Mitarbeiter zu gewährleisten und um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, wird das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innsbrucker Stadtmagistrat ab Donnerstag, 16. Juli 2020, in bestimmten Bereichen wieder eingeführt“, hieß es in einer Aussendung.

(Bild: stock.adobe.com)

Das verpflichtende Tragen eines MNS gilt für die Wartebereiche folgender Referate und Ämter:

  • Referat „Bürgerservice und Fundservice“
  • Referat „Standesamt und Staatsbürgerschaft“
  • Referat „Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten“
  • Referat „Aufenthaltsangelegenheiten“
  • Referat „Rehabilitation und Behindertenhilfe“
  • Amt „Wohnungsservice“
  • Referat „Stadtkasse“
  • Referat „Gesundheitswesen“
  • Amt „Soziales“ (Ing.-Etzel-Straße 5)

Online-Angebote, zusätzliche Hygienemaßnahmen
Die Stadt verwies zudem einmal mehr auf die diversen Online-Angebote, um Behördengänge möglichst zu reduzieren. „Nach wie vor wird darum gebeten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln auch im Rathaus einzuhalten“, hieß es weiter. Im Amtsgebäude erfolge weiterhin eine verstärkte Reinigung und die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert.

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Tiroler Krone
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