Die Bundesverfassung der Republik Österreich wird im Jahr 2020 einhundert Jahre alt. Das österreichische B-VG ist eine der ältesten heute noch geltenden Verfassungen Europas. Was die Verfassung in diesen einhundert Jahren bereits mitgemacht hat, ob sie heute überhaupt noch zeitgemäß ist und ob Bundespräsident Alexander Van der Bellen recht hat, wenn er ihre Eleganz lobt, das hat „Moment Mal“-Moderatorin Damita Pressl mit Bundespräsident a.D. Heinz Fischer und Justizminister a.D. Clemens Jabloner besprochen.
Vor 100 Jahren war das Land Österreich ein gänzlich anderes. Aber das Dokument, das die Spielregeln im Land festhält, ist immer noch das gleiche: nämlich das österreichische Bundesverfassungsgesetz. Ob das nicht bereits etwas überholt ist? Bundespräsident a.D. Heinz Fischer findet nicht: „Das bewerte ich nicht so, wie wenn man von einem Auto sagt, es ist vor 100 Jahren gebaut worden und daher heute überhaupt nicht mehr brauchbar. Im Gegenteil: Dass die österreichische Verfassung ihren 100. Geburtstag feiert, ist ein Qualitätsbeweis. Das ist Qualität, wie bei einem alten Wein oder einem Diamanten.“
Beim Emoji-Word-Rap lassen Clemens Jabloner und Heinz Fischer die bisherigen Schlagzeilen des Jahres 2020 Revue passieren. Meist herrscht Einigkeit.
(Bild: krone.tv)
Schließlich, so erklären Fischer und Clemens Jabloner, langjähriger Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und unter Kanzlerin Bierlein Justizminister, ist die Verfassung ja nicht mehr dasselbe Dokument, wie vor 100 Jahren. Sie ist vielfach verändert worden, und „hat sich trotzdem in vielen Situationen bewährt“, so Fischer. Dass unsere Verfassung nicht etwa, wie in anderen Staaten, ein klar abgegrenztes Dokument ist, sondern stattdessen über Gesetze und Paragraphen hinweg verstreut, hat historische Gründe, erklärt Jabloner. Die Bundesverfassung wird auch heute noch immer wieder abgeändert; eine zweite Gesamtänderung, wie das beim Beitritt Österreichs zur europäischen Union der Fall war, hält Jabloner aber für unrealistisch: „In fundamentalen Fragen ist man mit dem Kompromiss, den wir haben, zufrieden.“
Auf der Verfassung beruht auch die Verfassungsgerichtsbarkeit, die trotz ihrer Unabhängigkeit doch sehr politisch ist. Zum Beispiel hat der Verfassungsgerichtshof in Österreich die Ehe für alle möglich gemacht, er berät auch Dinge wie das Recht auf Sterbehilfe oder das Kopftuchverbot an Volksschulen. Das sind eigentlich politische Themen, die da von einer Instanz entschieden werden, die nicht gewählt wurde. Ob das kritisch zu sehen ist? „Wichtig ist, dass Sie ganz genau unterscheiden zwischen politisch und parteipolitisch“, gibt Fischer zu bedenken. Parteipolitische Entscheidungen wären „katastrophal“, der VfGH entscheide aber objektiv nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Jabloner fügt hinzu: „Dass die Entscheidungen politisch relevant sind, bedeutet nicht, dass sie politisch getroffen werden.“ Denn der Fundus der Argumentation sei beschränkt; es müssten juristische Argumente verwendet werden, die sich aus der Verfassung heraus ergeben.
Die vollständige Diskussion zu Verfassungsgeschichte, Kickls umstrittenem Sager zu Recht und Politik und dem Beitritt zur EU sehen Sie im Video oben.
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