Gutachten zu Kaisers

Rotwild-Tod im Gatter: „Panik, Leiden und Schmerz“

Tirol
17.07.2020 08:00

Eine Gutachterin fällt ein vernichtendes Urteil über den umstrittenen Massenabschuss von Rotwild im Februar im Tiroler Ort Kaisers. Auch die nötige Wildreduktion wegen TBC wird bezweifelt. Das Land verteidigt die Vorgangsweise erneut als „fachgerecht“. Indes wird aber eine Anzeige gegen den Landesveterinärdirektor und den Reuttener Amtstierarzt wegen Tierquälerei eingebracht.

War es überhaupt notwendig? Und war diese Art der Tötung im Gatter mit dem Tierschutz vereinbar? Nach dem heftig diskutierten Abschuss von 34 Stück Rotwild am 9. Februar wurde in Kaisers ein 46-seitiges Gutachten der Sachverständigen und Wildbiologin Christine Miller präsentiert. Vorweg: Die Expertin fällt ein vernichtendes Urteil. „Die Ausführung der Tötungsaktion führte zu erheblicher Panik, Leiden und Schmerzen bei den gefangenen Tieren, was vermeidbar gewesen wäre.“

Nicht alle Schüsse sofort tödlich
Insgesamt, so das Gutachten, feuerten zwei Schützen 38 Patronen ab, bei vier Tieren einen zweiten Schuss. Bei drei Tieren, die schwer verletzt dalagen, musste ein Fangschuss aus nächster Nähe gesetzt werden. Allein das Gatter sei „ein wunderbares Beispiel, wie man alles falsch machen kann“, sagt Miller. Und zielte auf die Verletzungsgefahr durch die Zaun-Kanthölzer und durch einige Ecken ab.

„Alles falsch gemacht“, sagt die Gutachterin zum Gatter in Kaisers, in dem im Februar 34 Stück Rotwild sterben mussten. (Bild: Norbert Lorenz)
„Alles falsch gemacht“, sagt die Gutachterin zum Gatter in Kaisers, in dem im Februar 34 Stück Rotwild sterben mussten.

Den Sinn der Wildreduktion stellt Miller massiv infrage: Im Frühsommer 2020 wäre der Rotwildbestand im betreffenden Hegering Lechtal I auch ohne die Tötungsaktion bei einer akzeptablen Dichte von 4,9 Stück/100 Hektar gelegen. Seit 2016 habe es keine TBC-Fälle bei Rindern im Lechtal mehr gegeben.

Gutachterin Miller, die Bürgermeister Lorenz (Kaisers) und Gerber (Elbigenalp) mit Gemeinde-Anwalt Abwerzger (v. li.). (Bild: FP)
Gutachterin Miller, die Bürgermeister Lorenz (Kaisers) und Gerber (Elbigenalp) mit Gemeinde-Anwalt Abwerzger (v. li.).

Alternativen aufgezeigt
Gefragt nach Alternativen zur Wildreduktion plädierte die Expertin für stressfreie Ruhezonen (was auch die TBC-Erreger in Schach hielte), in die man einmal im Jahr für nötige Abschüsse reingehen könnte. Der Kaiserer Bürgermeister Norbert Lorenz warf dem Land vor, in Kaisers ein „Superexempel“ statuiert zu haben, nur damit andere Jäger in Tirol künftig brav ihre Quoten erfüllen würden. Wunsch: eine Plattform mit allen Beteiligten samt Kommunikation auf Augenhöhe.

Land verteidigt erneut Vorgehen
Der Kritik begegnet Florian Kurzthaler, Chef der Landes-Pressabteilung, mit dem erneuten Hinweis auf die TBC-Durchseuchung im Jagdgebiet Kaisers. In zwölf Jahren habe man fast 300 Rinder deshalb töten müssen, die Hofsperren seien existenzbedrohend. Gutachterin Christine Miller wirft den Behörden vor, eine andere Lösung als die Massentötung im Gatter erst gar nicht in Betracht gezogen zu haben. Dazu räumt das Land ein, dass diese Methode - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundes - zukünftig nicht mehr zum Einsatz kommen soll.

Der Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) (Bild: Christof Birbaumer)
Der Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP)

LHStv. Josef Geisler (ÖVP) bezweifelt generell das Miller-Gutachten als wörtlich „nicht sehr qualifiziert“. Ein vom Gesundheitsministerium initiiertes Jagd-fachliches Gutachten von Paolo Molinari (Wildlife Consulting) stellt im Fall Kaisers fest: keine Tierquälerei, alles hochprofessionell.

Anzeige wegen Tierquälerei
Markus Abwerzger, Anwalt der Gemeinde Kaisers, will in der kommenden Woche gegen Landesveterinärdirektor Josef Kössler und den Reuttener Amtstierarzt Johannes Fritz Anzeige wegen Tierquälerei einbringen. „Auf jeden Fall hatten die Tiere im Gatter mindestens 15 Minuten Todesangst. Vielleicht nicht die ersten Tiere, die gleich erlegt wurden. Aber die restlichen, die dann in Panik umhersprangen.“ Laut internationalen Konventionen sei ein Tier eben keine „Sache“ mehr. Abwerzger geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft (Verfahren kürzlich eingestellt) den Fall aufgrund des Miller-Gutachtens neu bewerten wird.

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