Anklagen für die „Lieferanten“ sind auch bei Drogentoten eher selten. Der tödliche Vorfall ereignete sich am 23. November 2019 beim Linzer Sozialverein B37. Die beiden Angeklagten waren dort jedoch nicht gemeldet. Die Frau, die dem Suchtgiftmilieu zugerechnet wird, soll dem 44-Jährigen im B37 ein halbes Fentanyl-Pflaster überlassen haben, das sich dieser unter die Zunge geschoben hat. Fentanyl ist ein synthetisches Opioid, das als starkes Schmerzmittel und in der Anästhesie eingesetzt wird.
Drogenmilieu
Zusätzlich soll der mitangeklagte 25-Jährige, ebenfalls aus dem Drogenmilieu, auf dessen Ersuchen dem Linzer Substitol gegeben haben, in einer komatösen Dosis. Der Mann erlitt eine zentrale Atemlähmung und verstarb. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang wird beim Prozess am Montag in Linz deshalb vor dem Schöffengericht angeklagt. Der Strafrahmen: zwischen einem und 15 Jahre.
Auch Diebstähle angeklagt
Die 33-Jährige muss sich darüber hinaus auch wegen Suchtgifthandel, unerlaubtem Umgang mit psychotropen Stoffen und Suchtgiften verantworten. Sie soll auch am Drogenhotspot beim Linzer Südbahnhofmarkt mit den gefährlichen Fentanyl-Pflastern gehandelt haben. Ihrem Kumpel wird in einem weiteren Strafantrag schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl teils durch Einbruch vorgeworfen. Man fand bei ihm unter anderem gestohlene Fahrräder. Schaden: 6200 Euro.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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