Eine Klagenfurterin ist nächste Woche vor Gericht. Sie soll trotz angeordneter Heimquarantäne bei Postschalter Überweisungen getätigt haben.
Kommenden Mittwoch muss sich am Landesgericht Klagenfurt eine Frau wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten. Sie soll, so der Vorwurf, während ihrer Covid-19-Erkrankung und trotz mündlich verhängter Heimquarantäne in einen Klagenfurter Supermarkt gegangen sein.
Die Frau habe dabei keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Im Geschäft soll sie bei einer Mitarbeiterin des dortigen Postschalters eine Banküberweisung getätigt haben. Sie habe dadurch eine Handlung begangen, die geeignet war, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, anzeigepflichtigen Krankheit herbeizuführen.
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