Die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg waren auch geprägt von der Entnazifizierung Österreichs - auf juristischer Ebene erfolgte dieselbe auf Basis zweier Gesetze: dem NS-Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz.
Laut dem Kärntner Landesarchiv überließen die britischen Besatzer die juristische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus weitestgehend den Österreichern selbst. Ehemalige Nationalsozialisten wurden registriert und verloren zeitweilig staatsbürgerliche Rechte wie etwa das Wahlrecht. Stärker Belasteten wurden Berufsverbote auferlegt, sie waren auch von Vermögensverlust bedroht.
Ein Teil der Angeklagten musste sich vor „Volksgerichten“ verantworten – insgesamt wurden mehr als 1000 Verfahren gemacht. Für Kärnten war der Außensenat Klagenfurt des Volksgerichtes Graz zuständig.
Das erste Klagenfurter Volksgerichtsverfahren war ein Euthanasieprozess – heute auch als sogenannter Niedermoser-Prozess bekannt: Primar Dr. Franz Niedermoser wurde wegen Massenmordes an Insassen der psychiatrischen Anstalt im Rahmen der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ der Nazis zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ebenfalls zum Tode verurteilte Pflegerinnen wurden schlussendlich begnadigt – ihnen wurden stattdessen langjährige Haftstrafen auferlegt.
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